Steuerklasse wählen geht nur bei Ehepaaren, nicht bei einer Partnerschaft.

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Brauchst Du dafür nicht eine ABE???

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Die Schulpflicht endet mit dem Schuljahr in dem Du 18 geworden bist.

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Ja, das darf er. Die mangelnde Vorbereitung liegt ja nicht seiner Verantwortung.

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Lass die Polizei kommen. Wenn die nix finden, kannst Du anschließend Anzeige wegen Nötigung und Verleumdung stellen.

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Weißt Du, was alles nach einer Anzeige auf Dich zukommt? Aussage bei der Polizei, Völlig entwürdigend!! Dann, wenns Dir wieder besser geht: Gerichtsverfahren! Die gleichen Fragen in aller "Öffentlichkeit", und wenn Du einen Richter und keine Richterin hast, kann das richtig übel werden.

Denk Kachelmann, der hat jetzt die Frau wegen Verleumdung verklagt.

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Dies und Avocados, die sind extrem fettreich, sonst alles.

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Füll kalltes Wasser in einen Eierbecher oder Schnapsglas, press das fest aufs Auge und mach dann im Wasser das Auge auf. So kannst Du richtig gut das Auge ausspülen. Bei Bedarf mit frischem Wasser wiederholen.

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Sag Deiner Mutter, dass es Dein VATER ist, über den sie schlecht redet und dass sie Dir damit weh tut. Habe ich bei meinem Vater auch gemacht, der immer meine Mutter schlecht gemacht hat. Danach bin ich noch 2 mal konsequent aus dem Zimmer gegangen, wenn er es wieder getan hat. Dann hat er aufgehört.

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ich würde mich beim Direktor beschweren.

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Mir hilt es meine Atemzüge zu zählen. ich zähle immer beim Ausatmen und bin erst einmal annähernd bis 100 gekommen.

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Wenn Du ein Junge bist, kommt das noch. Mein Sohn ist auch eerst mit 16, oder 17 richtig in die Höhe geschossen, so knapp 30 cm in 1 1/2 Jahren.

Wenn Du ein Mädchen bist und Deine Monatsblutung schon hast, kommen maximal noch 5 cm dazu.

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Es heisst Retardierung.

Es besteht Schulpflicht, also muss er zur Schule gehen. Und zwar in eine, in der er nach seinen möglichkeiten gefördert wird.

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Das ist Eigentumsentziehung bzw. Unterschlagung und daher nicht zulässig.

Aber Sie können sich darauf verlassen, dass der Lehrer dann andere Disziplinierungsmaßnahmen ergreift.

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