Ist es ein Straftatbestand, wenn ich im Rettungsdienst eine muslimische Frau nicht mit ins Krankenhaus nehme, weil ihr Mann das nicht wünscht?

Ich mache gerade meine Ausbildung zur Rettungssanitäterin, und gestern haben wir die legalen Grundlagen durchgenommen. Da kam die Sprache auf eine Situation, die so auch schon im Rettungsdienst vorgekommen ist:

Man wird mit einem Rettungsfahrzeug zu einem Haus gerufen, in dem ein muslimisches Ehepaar wohnt. Die Frau klagt über starke Schmerzen, ihr Mann verbietet uns als Rettungsdienstpersonal jedoch, uns ihr zu nähern. Die Frau macht jedoch den Willen erkenntlich, behandelt werden zu wollen.

Unser Lehrer hat uns jetzt gestern erklärt, dass wir uns trotzdem in keinem Fall der Frau nähern dürfen, weil ihr Mann hier das Sagen hat, und dass das auch jurisitisch belegt sei. Ergo, wenn der Mann nicht will, dass sie mitkommt, müssen wir das als ihre mutmaßliche Meinung akzeptieren. Jetzt frage ich mich aber, ob es nicht schlicht und ergreifend eine Straftat ist, wenn ein Mann seiner Frau gegen ihren erkennbaren Willen verbietet, mitzukommen? Ist das nicht Nötigung oder so etwas? Und machen wir uns als Rettungsdienstpersonal nicht mitschuldig (im juristischen Sinne), wenn wir so eine Situation einfach so hinnehmen und die Frau wegen unserem Nicht-Handeln stirbt? Sind wir nicht also verpflichtet, die Polizei in so einem Fall zu rufen?

Mir ist klar, dass diese Situation im Praxisfall anders gelöst werden kann und auch sollte, dass z.B. weibliche Mitarbeiterin die Patientin untersuchen, etc. Mich interessiert jetzt aber vor allem die konkrete Rechtslage, wie diese Situation im Extremfall gelöst werden muss.

EDIT: Kurze Klarstellung: Eigentlich ist es wurscht, aus welchem Grund auch immer der Mann es ihr verbietet. Mir geht es hier wirklich um Gesetze. Es ist und bleibt (zum Glück) ein Ausnahmefall, Arschlöcher gibt es halt überall. Situationsbezogene Tipps sind natürlich trotzdem willkommen :)

Bitte auch keine Angriffe an meinen Lehrer - er ist echt super, mich hat bloß die Aussage verwirrt und wollte deshalb Klarheit suchen. Er hat mir keine § genannt, meinte nur "das ist halt so", und war selbst mit der Situation unzufrieden.

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Das ist eine ganz spannende Frage, die ich nicht beantworten kann. Ich werde dEINE fRAGE WEITER VERFOLGEN:

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Nein!

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Ja. Hund braucht Kontakt zu Artgenossen. Bester Weg über Hundeverein oder Hundeschule. Ich empfehle das dringend!

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Ja, eine Hundehaftpflicht ist wichtig. Und wie Du schreibst, oft auch vorgeschrieben. Macht aus meiner Sicht absoluten Sinn. Und sofort abschließen. Auch ein Welpe kann einmal auf die Straße laufen und "verantwortlich" für einen teuren Schaden (Unfall) sein. Suche nach einem Preivergleich Anbieter, es gibt erhebliche Unterschiede, z.B. http://goo.gl/EvB1bh

Viel Freude mit Deinem Hund! :-)

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Stellt das Füttern ggf. um. Aus der Hand. Bei den kleinen Spaziergängen mit dem Hund. Wenn er etwas sehr gut macht, Futter als "Belohnung." Er hat gleichzeitig Bewegung. Und wenn ihr wieder zu Hause seid, ist die überschüssige Energie abgebaut.

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Na, ja, die Frage nach Hundeschule oder der Hinweise "Verbot" helfen wohl nicht richtig weiter. Dann mach die Tür doch zu, wäre wohl auch so ein Vorschlag.... Dennoch: Es gilt wie für alle anderen Dinge in der Hundeerziehung. Es muss etwas Interessantes geben als die offene Tür. Und wenn das klappt: Belohnung, Leckerlies oder ganz viel Lob. Und üben, üben, üben, Mit anderen Worten: Denkt Euch einen guten Plan aus und setzt ihn um.

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Ich habe ein Seminar über http://www.flugangst-ratgeber.de/ gebucht. Und ich kann nur sagen: Großartig. Ich kann fliegen. (mit dem Flugzeug natürlich) es gibt mir so viel Lebensqualität!

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Ich möchte ein paar allgemeine Informationen zum Thema Flugangst beisteuern: Furcht vor dem Fliegen: Nee Danke! Der Anfang der schönsten Wochen im Jahr. Für den einen beginnt der Urlaubs-Genuss. Für andere der Frust, die Ferien-Desillusion. Aus welchem Grund ist dies so? Für die Personen mit Urlaubs-Frust ist es eine Quälerei, sich den in kürze absehbaren Flug vorzustellen. Jedoch: von wo kommt die Befürchtung vor dem Flug. Es gibt ausschlaggebende Gründe, die in psychologischen Befragungen fortlaufend wieder benannt werden:

* Angst vor Kontrollverlust
* Angst vor Turbulenzen.
* Furcht vor Gedrängtheit in der Maschine
* Befürchtung vor dem Absturz der Flugmaschine

Was ist der Auslöser der Aviophobie? Ca. 75 % der Flugreisenden verstehen recht umfassend, dass das Flugzeug eines der vertrauenswürdigsten Verkehrsmittel ist. Die Befürchtung ist nichtsdestotrotz vorhanden. Die Furcht vor dem Fliegen folgt keiner Logik. Was ist eventuell der Schlüsselreiz der Flugangst? Das kann gegebenenfalls ein Film aus der eigenen Geschichte gewesen sein, der innerlich einen mächtigen sowie bleibenden Eindruck hinterlassen hat. Unter Umständen ein Erlebnis, vielleicht beim Start oder bei der Landung oder die unvorhergesehene Unstetigkeit während eines Fluges. Es können einstige Ängste sein. Aus der Kindheitszeit. Vor den Eltern. Unter Umständen ist bereits eine Hypsiphobie da. Vielleicht ist es die Angst vor Kontrollverlust. Jene Ängste sind oftmals nicht bewusst. Sie befinden sich in den Tiefen des Unbewussten. Schweißausbrüche Beschwerden können schon Tage oder gar Wochen vor diesem Ereignis auftreten. Zu erwähnen sind Schlaflosigkeit, Albträume sowie eine allgemeine Erhöhung des Stressempfindens. Jener Exzitationszustand hat physische Wirkungen: Brechreiz, Schweißausbrüche, Magen- und Darm Probleme, Schwindel, Kopfweh oder gar Panikattacken. Für den Fall, dass die Furcht immens schwerwiegend ist, sollte der Allgemeinmediziner aufgesucht werden. Dieser sollte abklären, ob ggf. eine behandlungsbedürftige Phobie vorliegt. Sodann könnte gegebenenfalls festgestellt werden, ob körperliche Gründe ausgeschlossen werden können. Oder ob eine Behandlung bei einem Fachmediziner angezeigt ist. Phobien bedürfen vielfach einer psychotherapeutischen Therapie. Instrumente gegen die Furcht sind Wissen um die Technik des Fliegers wie auch das Fliegen selber. D.h. sich der Befürchtung ausliefern ist vernünftig. Oder: Der Besuch eines Flugseminares. Das Ziel Stellen Sie sich einmal vor, wie heiter es sein muss, ohne Angst einen Flieger besteigen zu vermögen. Die Flugreise zu auszukosten und unbesorgt schon am Urlaubsziel anzukommen. Ein toller Vorstellung - oder? Nähere Infos: http://www.flugangst-ratgeber.de/

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Formvorschriften gibt es für Mietverträge nicht. Beweismittel könnten ggf. aussagefähige sms sein oder aber ein Zeuge, der bei dem Gespräch mithin dem mündlich abgeschlossenen Vertrag dabei war. Ansonsten: Lieber einen Vertrag schriftlich gestalten. HTH

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Es kommt darauf an. Geht es um einen Vertrag? Diese können vielfach sogar mündlich also ohne Schriftstück geschlossen werden. Wenn es um ein Beweismittel geht, kann eine Kopie durchaus anerkannt werden. Wo genau ist das Problem, wer will was genau nicht anerkennen?

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§ 117 OwiG http://dejure.org/gesetze/OWiG/117.html bzw. Lärmverordnung Deines Bundeslandes - da findest Du mehr. Zivilrechtlich ist noch eine andere Schiene, mögliche Unterlassungsansprüche.

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