Ich arbeite derzeit als Teilzeitverkäuferin, habe aber eine Ausbildung ab dem 15. Oktober bekommen. Meine Frage ist, ob ich mich bei der Agentur für Arbeit anmelden muss, obwohl ich bereits eine Ausbildung in Aussicht habe? Ich habe vor, mein Arbeitsverhältnis am 15. September zu beenden, wie es in meinem Vertrag steht, und werde daher einen Monat ohne Arbeit sein.