Die neue Wohnung ist schon durch eine andere Person (Eigentümer) bei dem ARD angemeldet (und der Beitrag wird durch sie bezahlt), ich glaube, der neue Mitbewohner soll mit ARD nichts machen oder? Ein Schreiben vom ARD kommt nur wenn die gewisse Wohnung nicht bei ARD angemeldet ist, oder? Da der neue Mieter früher in einer Wohngemeonschaft wohnte, dort war der Beitrag zwischen den Mieters verteilt, aber wenn er von dort zu eunem Einfamilienhaus umzieht, wo der Beitrag schon durch die Eigentümerin bezahlt wird, kann er nur ihre Nummer dem Beitragsservice angeben (wenn angefordert, also er muss jetzt momentan nicht machen)? Es geht hier um ein Einfamilienhaus, wo auch die Eigentümerin wohnt und der Mieter mietet seinen eigenen Teil des Hauses, aber er benutzt den gleichen Eingang mit dem Eigentümer. Da die Adresse also ist schon angemeldet und der Beitrag wird schon (durch den Eigentümer) bezahlt, muss es durch dem Mieter wieder/doppelt angemeldet werden bei ARD oder reicht es aus, das es nur einmal für die Adresse bezahlt wird und wenn ARD braucht Was später, der Mieter kann nur die Beitragsnummer der Eigentümerin dem BServuce angeben?