Dieser Begriff "extra" ist eine Deklaration nach der Konfitürenordnung: darin sind die Begriffe Marmelade, Konfitüre extra, Konfitüre einfach, Gelee extra und Gelee einfach genau definiert. So beträgt die Mindestfruchtmenge bei Konfitüre extra 450 Gramm pro 1000 Kilogramm Konfitüre, bei Konfitüre ohne extra nur 350 Gramm. Konfitüre einfach, also ohne extra kann auch Fruchtarten enthalten, die bei der Herstellung von Konfitüre extra nicht verwendet werden dürfen, beispielsweise Gurken, Tomaten, Birnen, nicht steinlösende Pflaumen, Äpfel, Melonen, Trauben oder Kürbisse.