Werden Hilfsmittel vor der Abiturprüfung kontrolliert?
Beispiel:
Im Fach Mathematik sind zugelassen:
- im Prüfungsteil B grafikfähiger, programmierbarer Taschenrechner mit oder ohne Computer-Algebra-System. Die Software eines solchen Taschenrechners oder eine gleichwertige Software kann im Prüfungsteil B auch auf einer anderen geschlossenen Plattform verwendet werden.
- Tabellen- und Formelsammlung im Prüfungsteil B und
- Zeichengeräte.
Nun könnte man sich doch vorab Notizen in die Formelsammlung schreiben und diese dann zum eigenen Vorteil missbrauchen. Wird diesem Missbrauch irgendwie vorgebeugt?
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