Hallo,
mit Verpfändung stimmst Du den Leihhausbedingungen zu, darin steht ein Paragraph dass Du der alleinige Eigentümer bist. Dadurch dass es ein gestohlenes Gerät ist, hattest Du daran kein Eigentum.
Fraglich ist allerdings, warum das nach 14 Monaten aufkommt. Per Gesetz laufen Pfandverträge 3 Monate und der Pfandleiher hätte sich nach 6 Monaten aus dem Pfand befriedigen sollen (insofern Du keine Zahlungsleistung für Zinsen und Gebühren erbracht hast), das heisst das Gerät versteigern. Mit Durchlaufen einer öffentlichen Pfänderversteigerung kann wieder rechtliches Eigentum an dem Gerät erlangt werden und weder Du noch Pfandleiher hättet einen Schaden.
Anders ist es, wenn Du noch einen aktuellen Pfandvertrag hattest, d.h. über die 14 Monate der Zahlung von Zinsen und Gebühren nachgekommen bist. z.B. kann es sein, dass die Polizei die Räumlichkeiten geprüft hat und das gestohlene Gerät entdeckt und eingezogen hat. Dann hat der Pfandleiher eben die Möglichkeit Anzeige zu erstatten, weil Du entgegen der Leihhausbedingungen ein Gerät eingeliefert hast, an dem Du kein Eigentum hattest und ihm ein Schaden entstanden ist.
Wie auch immer, das Beste ist, Du sprichst einmal mit dem Pfandleiher und versuchst es persönlich zu regeln.
Viele Grüße,
Pam