Der Vermieter kann nix tun, weil Hamster nicht zustimmungspflichtig sind und er sie auch nicht verbieten darf. Vielleicht informierst Du Deine Mitbewohner mal über Hamster (z.B. dass sie praktisch nicht haaren, sehr reinliche Tiere sind und kaum Allergien gegen Hamster bekannt sind). Wenn gibt es eigentlich nur Allergien gegen Streu und Heu und da liessen sich Alternativen finden (Hanfstreu, etc).
Die Monate in denen Du schwangerschaftsbedingt arbeitsunfähig warst, werden nicht berücksichtigt, sondern dann die entsprechenden Monate davor. Kopier dir auf jeden Fall alle Belege vom Frauenarzt, damit du sie mit einreichen kannst.
Du findest nix, weils nicht geht. Es war nur eine Zeitlang ein Thema, weil Ende letzten Jahres viele ALG2 Empfänger mit einer 24-Monats-Variante sich den Rest ausbezahlen liessen bevor zum Januar die Änderung kam. Ich denke daher kommt die Verwirrung.
Zwerg- und Goldhamster lassen sich nicht paaren, es sind unterschiedliche Arten.
"freiwillig pflichtversichert" gibt es nicht. Ja an sich müssen freiwillig Versicherte (wie Dein Mann) im EG-Bezug weiter selber zahlen, es sei denn er kann über Dich familienversichert werden.
Hamster, insbesondere auch Goldhamster, sind grundsätzlich Einzelgänger. Bitte lies Dir mal die Seite www.diebrain.de gründlich durch.Kurzum: der "Streit" wird nicht vorbei gehen und Du solltest sie auf keinen Fall wieder zusammensetzen. Beide versuchen ihr Revier zu verteidigen und die Beissereien können zum Tod eines Tieres führen, Du hast ja an den Bisswunden gesehen, dass es nicht nur ein Spiel war.
Für 480 Euro EG waren es vorher etwa 600 Euro netto, mit einem 100 Euro Minijob blieben einem etwa 90 Euro. Genau kann man das beim BMSFJ berechnen lassen ( http://www.bmfsfj.de/Elterngeldrechner/ )
Achtung bei einer Arbeitszeit von über 30 Stunden pro Woche fällt der EG Anspruch komplett weg.
Mein Kleiner war 4 Monate als wir zum ersten Mal schwimmen waren. Allerdings gehe ich nur beim Warmbadetag ins Hallenbad (32°C Wassertemperatur), da die Kleinen sonst sehr schnell frieren. Anfangs sollte man nicht länger als 30 Minuten ins Wasser, es ist sehr anstrengend für die kleinen Mäuse. Es gibt spezielle Schwimmwindeln bei den meisten Drogerien.
Gegebenfalls kannst Du ergänzendes Hartz IV oder Wohngeld beantragen. Das hängt davon ab, wo Du wohnst, wie Deine Miete ist und wie hoch das EG ist. Ich finde 67% dafür, dass man nix dafür tun muss, echt ne Menge!
Auf dem Bescheid steht das Auszahlungsdatum normalerweise mit drauf.
Du kannst Dir noch so viele Gedanken machen, wie Du willst, im Zweifelsfall entscheidet Dein Kind, was es mag und was nicht ;)
Mein Kleiner (8 Monate) mag weder Babydream (Pre/1er) noch Milumil noch Hipp. Letztlich nimmt er jetzt Aptamil 1er (allerdings nur verdünnt angesetzt, ansonsten trinkt er sie einfach nicht). Der Kleine von einer Freundin nimmt gar keine Milch zum trinken, im Brei ist es aber ok.
Da Du vorher in der GKV pflichtversichert warst, bleibst Du während des EG-Bezugs beitragsfrei versichert. Dafür benötigt Deine KK vermutlich eine Kopie des EG-Bescheids. Deswegen solltest Du Deine KK kontaktieren.
Deine Frau bekommt Elterngeld, allerdings wird es bis auf einen Freibetrag von 30 Euro auf Hartz IV angerechnet (die Arge wird Deine Frau sogar auffordern, es zu beantragen). Ausserdem bekommt Ihr auch noch Kindergeld. Ich würde Dir vorschlagen, das ganze mal bei ProFamilia oder dem DRK durchrechnen zu lassen (am besten sofort bei Euch vor Ort anrufen), eventuell würdet Ihr mit Deinem Einkommen, Wohngeld, Elterngeld und Kindergeld sogar besser da stehen (hängt u.a. davon ab, wie es derzeit mit Eurer Miete aussieht). Alles Gute für die Geburt :)
Hallo Braddog, das ist eine schwierige Frage, weil es keine eindeutigen Antworten gibt. Fakt ist, dass Du mit beiden Studiengängen hinterher im gleichen Job landen kannst, weil die endgültige Spezialisierung meist erst mit Master- und Doktorarbeit erfolgt. Die Studiengänge vermitteln Dir eher die Grundlage, Denkweisen und Methodiken, alles spezifischere erarbeitet man sich hinterher "on demand". Heute studiert man meist erst einmal einen grundsätzlichen Bachelor of Science-Studiengang im Bereich Life Sciences, der NC und die Zulassungsvoraussetzungen variieren sehr je nach Universität (zumal sich das bis zu Deinem Studienbeginn noch zehnmal ändern kann). Viele Unis bieten Schülerinformationstage, vielleicht wäre das etwas für Dich? Viele Grüße pikapika
Mikrobiologen beschäftigen sich mit Bakterien ( ggf. auch mit Pilzen und Viren) und betrachten diese als Einheit. Meistens definieren sie sich eher als Biologen. Molekularbiologen arbeiten meistens mit DNA und RNA und sehen sich dann eher als Biochemikern. Biochemiker, die mit Proteinen arbeiten, sehen sich eher als Proteinbiochemiker oder Enzymologen und betrachten Molekularbiologie in der heutigen Definition als Werkzeug.
ALG wird als 0 einberechnet, nur sozialversichrungspflichtiges Einkommen zählt, also bekommst Du nur 300 Euro. Wenn Du jetzt ein individuelles Beschäftigungsverbot bekommst, dann werden entsprechend frühere Monate herangezogen (aber letztlich nur Mai, Juni, Juli 2010), aber Du würdest jetzt kein ALG1 mehr bekommen (da Du dem Arbeitsmarkt nicht uneingeschränkt zur Verfügung stehst). Kann sein, dass Du dann Krankentagegeld beziehen kannst, da bin ich aber nicht sicher. Ich vermute nicht, dass sich das rechnet. Geh am besten mal mit (Deinen) konkreten Zahlen zum DRK, Caritas oder ProFamilia, die können Dir das genau durchrechnen. Alles Gute.
Hast Du denn an sich eine unbefristete Anstellung? Davon hängt die Antwort ab.
Fall 1. Ja: dann bleibst Du beitragsfrei krankenversichert und bekommst kein Geld bis zum Beginn des Mutterschutzes. Dann bekommst Du 390 Euro/Monat von der KK. EG berechnet sich dann aus Mai-Mutterschutz a 0 Euro, auffüllend die Monate vor der Geburt Deines 1. Kindes + Geschwisterbonus. Ergänzendes ALG2 kommt in Frage ebenso Wohngeld
Fall 2. Nein: dann kannst Du jetzt ALG1/ALG2 beantragen. Bei ALG1 MuSchuGeld in Höhe des ALG1 von der KK.
Da Du nur den Grundbetrag bekommst, wird ein Zuverdienst nicht angerechnet (mit den üblichen Regeln <30h/Woche etc).
Warte erst einmal die nächsten Wochen ab, bis sich die Schwangerschaft stabilisiert hat. Dann lasst Euch gemeinsam in einem persönlichen Gespräch beim DRK, ProFamilia oder der Caritas beraten. Die Beratung ist vertraulich und kostenfrei. Alles Gute!
Grundsätzlich ist wohl eine Änderung in dem Zeitraum möglich.