Hallo Zusammen

Damit dich von der Rennstrecke auf den Strassenbetrieb nicht die Schaltung jedesmal umdrehen muss habe ich mir die selbe Frage gestellt.

Grundsätzlich ist jede Änderung prüfpflichtig.

Die Strassenverkehrsämter haben Richtlinien die unter www.asa.ch im Reglement beschrieben sind.

Leider habe ich dort nichts über Schaltungsbedienung gefunden deshalb schaute ich in der VTS (Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge) die unter admin.ch heruntergeladenen werden kann.

Im Artikel 34 und Artikel 30 sind die prüfpflichtigen Änderungen beschrieben. Beim Getriebe und Achsantieb ist die Übersetzung prüfpflichtig. Die Bedienung der Schaltung der Gänge ist nichts beschrieben.

Jetzt kommt es darauf an wie die Bedienung der Schaltung geändert wird. Sind zusätzliche Bauteile nötig so brauchst du für diese Bauteile eine Hersteller Eignungserklärung.

Kannst du die Schaltung mit den am Motorrad verbauten Teilen umbauen, z.B den Schalthebel auf der Schaltwelle um 180 Grad drehen.

So muss der Experte diesen Umbau mit seinem Fachwissen beurteilen. Dabei geht es darum ob die Änderung Mechanisch gesehen korrekt ist und keine Kollision mit anderen am Motorrad verbauten Teilen vorhanden ist. Auch die Bedienung muss gut zugänglich sein also wie vorher nur umgedreht.

Dann hat der Experte auf dem Strassenverkehrsamt keine Gesetztes-Grundlage um diese Änderung zu beanstanden.

Viel Spass beim Schalten :-)

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