A-Amt weigert sich den Antrag des Arbeitslosengeldes weiter zu bearbeiten,...

Hallo ihr Lieben, meine Eltern sind kürzlich umgezogen, mein Vater hat in diesem Zusammenhang einen Nachsendeantrag bei der Post in Auftrag gegeben. Ich selbst (25) jedoch bin immer noch an der alten Adresse gemeldet.

Nun zu meinem Problem:

Das Arbeitsamt hat sich kürzlich bei mir gemeldet ,dass mein Antrag für Arbeitslosengeld 1 nicht weiter bearbeitet werden kann und ich aus dem Register entfernt wurde.

Die Erklärung seitens des A-Amtes hierfür war:

Das die mir zugestellte Post als nicht zustellbar an das A-Amt zurückgesendet wurde. Daher geht das A-Amt anscheinend davon aus ,dass ich ebenfalls mit meinen Eltern umgezogen bin , was jedoch nicht stimmt.

Ich weiß, dass aufgrund des Umzugs mein Vater versehentlich einen Nachsendeantrag für die Adresse, an der ich aber ja noch wohnhaft bin, gestellt hat. Mich würde nun interessieren ob Das Arbeitsamt mich allein deshalb einfach aus dem Register streichen kann.

Wie sieht die Rechtslage in diesem Bereich aus?

Denn wenn sich meine Eltern umgemeldet haben, ich mich jedoch selbst nicht, wie kann dann das A-Amt davon ausgehen, nur weil die Post an sie zurückgesendet wurde, dass ich ebenfalls verzogen bin.

Ferner kommt noch die Schwierigkeit dazu, dass dem A-Amt von mir persönlich mitgeteilt wurde, dass ich mich Vorort (700km entfernt vom Wohnort) um eine neue Arbeitsstelle kümmere und ich mich somit nicht im urlaub sondern eben auf Arbeitssuche befinde. Hierzu würden mich die Rechtslage zur Meldefrist interessieren.

Mfg. und vielen Dank schon einmal im Voraus,

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Ja schön, 700 km entfernt bist du gerade. Aber ohne dringende persönliche Vorsprache zur Klärung dieses doch recht speziellen Anliegens wird es nicht gehen.

Viel Erfolg.

Mit vielen Erklärungen und ggf. Nachweisen von der Post wird das gut gehen.

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ALG I beantragen (immer nach Aussteuerung KRG, egal ob du noch in einem ungekündigtem Beschäftigungsverhältnis stehst).

Die Prüfen dann deine "Leistungsfähigkeit auf dem Arbeitsmarkt".

Wenn weiter AU kann unter Umständen (nach § 125) weiter ALG gezahlt werden trotz deiner Umstände.

(bei Fragen dazu gerne anschreiben, ich arbeite täglich mit Menschen, die genau in deiner Situation sind)

Wenn der Ärztliche Dienst der Arbeitsagentur aber feststellt, dass du ggf. trotzdem Arbeitsfähig wärst. Dann solltest du dich dem Arbeitsmarkt/der Vermittlung "zur VERFÜGUNG" stellen. Dann bekommst du ALG I weiter, musst dich zwar dennoch um Beantragung einer EM-Rente kümmern und klären ob dein Arbeitgeber für dich und deine gesundh. Einschränkungen einen "leidensgerechten Arbeitsplatz" hat. Wenn 1 von beiden zutrifft (Anspruch Rente ODER Arbeitgeber hat einen Platz für dich) - dann sorgt die Agentur natürlich dafür, dass du da irgendwo untergebracht wirst und bei denen abgemeldet wirst.

WENN der AG keinen Platz für dich hat und du laut Ärztlichem Gutachten Arbeitsfähig bist, heisst es: Auf Arbeitsssuche gehen, dich bewerben, und wenn du eine Stelle bekommst, musst du sogar deinem jetzigen AG kündigen.

Alles einwenig kompliziert, aber einfach fragen, wenn noch was ist.

LG

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Antrag neu stellen ist nicht nötig. Mach einen Termin beim Vermittler aus und bespreche, dass du dich dem Arbeitsmarkt nun doch in Vollzeit (40 Wochenstunden) zur Verfügung stellt. Der Arbeitsvermittler gibt dann die Info ans Leistungsteam weiter.

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Es ist wirklich NORMAL, dass die anrufen. Ein sogenanntes "Outbound"-Gespräch zur Terminerinnerung und frage, ob der Termin wahrgenommen wird, damit der Vermittler ggf. umbuchen oder den Termin neu vergeben kann.

"Du" wirst nicht extra rausgesucht, weil die denken du seist ein böser Kunde, der extra Termine versäumt. Es ist einfach ein Standartverfahren.

Du hättest von deiner Seite aus den Termin nicht bestätigen müssen.

LG

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Also zum Einen.... Leute die sich mit Gründungszuschuss aus der Arbeitslosigkeit heraus Selbständig machen, sind dann auch Selbständig! Die haben nix mehr mit der BA zu tun, sondern bekommen einfach nur einen finanziellen Zuschuss (der "zufällig" die gleiche Höhe wie das ALG hat + 300 Euro für Versicherungen). Dieser Gründungszuschuss ist keine Verlängerung der Alo´keit! Auch wenn viele das denken. Und Menschen, die 3 Jahre eine Umschulung finanziert bekommen, würde ich persönlich auch nicht mehr als ALos sehen, sondern in "Aus/Weiterbildung". Naja, dass dazu.

Zahlen kann man von der Presse- und Öffentlichkeitsstelle der Agentur für Arbeit einholen. Einfach anrufen, bzw. anschreiben.

MFG

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Eine kleine Schultüte mit Naschi und Zeugs was er gern isst/mag.... da wäre dann eine Schultüte zum "Einstieg ins Berufsleben" (sofern er nach der Ausbildung nicht Arbeitslos wird) :o)

Hat meine Schwester auch mal von uns allen bekommen nach ihrem Altenpflegeexamen.

LG

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Erst einmal - jetzt wo du keinen KRG Anspruch mehr hast, gehe umgehend zur Arbeitsagentur und melde dich dort (falls du das noch nicht gemacht hast). Du kannst ALG I beantragen (trotz Arbeitsunfähigkeit und trotz weiterbestehen deines Arbeitsverhältnisses).

Sofern du dann bei der AA gemeldet bist, spreche mit deinem zuständigen Arbeitsvermittler oder dem Leistungsteam - die können dich beraten bzgl. Sperrzeit bei Eigenkündigung.

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Meiner Meinung nach sollte eine Auktion am besten Abends am Wochenende enden.

Da sind die meisten Leute (auch berufstätige) Online. Gruß

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Man bekommt in Ausnahmefällen (es müssen viele Kriterien geprüft werden, beispielsweise, ob die Arbeitsmarktsituation in dem Beruf gut ist usw.) eventuell eine Förderung des Führerscheins.

Allerdings benötigt du in jedem Fall eine feste schriftliche Einstellungszusage einer Firma.

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Hallo,

Also die Aussage "Die Arge fühlte sich zuständig, zahlte ALG1" kann ja schonmal nicht stimmen. Die ARGE kann nur ALG II zahlen (Hartz IV). ALG I wird nur von der Agentur für Arbeit gezahlt.

Also es ist so: Nach der Aussteuerung kann man ALG I beantragen; trotz der weiteren Arbeitsunfähigkeit. Es werden aber Untersuchungen beim Ärztlichen Dienst der Agentur stattfinden. Die Bewilligung erfordert eine genaue Prüfung unter speziellen Paragraphen.

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Gleich was nehmen!
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Man könnte wegen Mobbing umziehen, allerdings müssen diese Beweggründe immer nachgewiesen werden. Und das ist bei Mobbing sehr sehr schwierig (Zeugen, ggf. Gerichtsprozesse, Arztbesuche, Attest vom Arzt).

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Das Parken war vielleicht nicht sooo gut, denn im Notfall können durch Falschparker in kleinen Wohnstraßen Feuerwehr, Rettungswagen & Co nicht durchkommen. Aber ich denke mal in diesem Fall hast du eine ziemlich nervige, hypochondrische Nachbarin...

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Das sind wirklich einwenig komplizierte Berechnungen (es wirken viele Faktoren mit). Das heisst, ruf einfach bei der Arbeitsagentur an 01801 - 555 111 und vereinbare dort mit denen einen Rückruftermin von der BAB-Stelle

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Bei jungen Mädchen kann es dauern bis die Periode sich einpendelt und regelmäßig kommt. Musst dir eigentlich keine Sorgen machen. Ansonsten mal einen Frauenarzttermin. Da bekommst du Klarkeit!

LG

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