Ja schön, 700 km entfernt bist du gerade. Aber ohne dringende persönliche Vorsprache zur Klärung dieses doch recht speziellen Anliegens wird es nicht gehen.
Viel Erfolg.
Mit vielen Erklärungen und ggf. Nachweisen von der Post wird das gut gehen.
Ja schön, 700 km entfernt bist du gerade. Aber ohne dringende persönliche Vorsprache zur Klärung dieses doch recht speziellen Anliegens wird es nicht gehen.
Viel Erfolg.
Mit vielen Erklärungen und ggf. Nachweisen von der Post wird das gut gehen.
Die Prüfen dann deine "Leistungsfähigkeit auf dem Arbeitsmarkt".
Wenn weiter AU kann unter Umständen (nach § 125) weiter ALG gezahlt werden trotz deiner Umstände.
Wenn der Ärztliche Dienst der Arbeitsagentur aber feststellt, dass du ggf. trotzdem Arbeitsfähig wärst. Dann solltest du dich dem Arbeitsmarkt/der Vermittlung "zur VERFÜGUNG" stellen. Dann bekommst du ALG I weiter, musst dich zwar dennoch um Beantragung einer EM-Rente kümmern und klären ob dein Arbeitgeber für dich und deine gesundh. Einschränkungen einen "leidensgerechten Arbeitsplatz" hat. Wenn 1 von beiden zutrifft (Anspruch Rente ODER Arbeitgeber hat einen Platz für dich) - dann sorgt die Agentur natürlich dafür, dass du da irgendwo untergebracht wirst und bei denen abgemeldet wirst.
WENN der AG keinen Platz für dich hat und du laut Ärztlichem Gutachten Arbeitsfähig bist, heisst es: Auf Arbeitsssuche gehen, dich bewerben, und wenn du eine Stelle bekommst, musst du sogar deinem jetzigen AG kündigen.
Alles einwenig kompliziert, aber einfach fragen, wenn noch was ist.
LG
Antrag neu stellen ist nicht nötig. Mach einen Termin beim Vermittler aus und bespreche, dass du dich dem Arbeitsmarkt nun doch in Vollzeit (40 Wochenstunden) zur Verfügung stellt. Der Arbeitsvermittler gibt dann die Info ans Leistungsteam weiter.
Es ist wirklich NORMAL, dass die anrufen. Ein sogenanntes "Outbound"-Gespräch zur Terminerinnerung und frage, ob der Termin wahrgenommen wird, damit der Vermittler ggf. umbuchen oder den Termin neu vergeben kann.
"Du" wirst nicht extra rausgesucht, weil die denken du seist ein böser Kunde, der extra Termine versäumt. Es ist einfach ein Standartverfahren.
Du hättest von deiner Seite aus den Termin nicht bestätigen müssen.
LG
Also zum Einen.... Leute die sich mit Gründungszuschuss aus der Arbeitslosigkeit heraus Selbständig machen, sind dann auch Selbständig! Die haben nix mehr mit der BA zu tun, sondern bekommen einfach nur einen finanziellen Zuschuss (der "zufällig" die gleiche Höhe wie das ALG hat + 300 Euro für Versicherungen). Dieser Gründungszuschuss ist keine Verlängerung der Alo´keit! Auch wenn viele das denken. Und Menschen, die 3 Jahre eine Umschulung finanziert bekommen, würde ich persönlich auch nicht mehr als ALos sehen, sondern in "Aus/Weiterbildung". Naja, dass dazu.
Zahlen kann man von der Presse- und Öffentlichkeitsstelle der Agentur für Arbeit einholen. Einfach anrufen, bzw. anschreiben.
MFG
Eine kleine Schultüte mit Naschi und Zeugs was er gern isst/mag.... da wäre dann eine Schultüte zum "Einstieg ins Berufsleben" (sofern er nach der Ausbildung nicht Arbeitslos wird) :o)
Hat meine Schwester auch mal von uns allen bekommen nach ihrem Altenpflegeexamen.
LG
Die Highland-Reihe von Diana Gabaldon.
Fesselnd, romatisch, auch erotisch, spannend, lustig, man kann nachher nicht aufhören zu lesen. Aber zum Glück gibts genug Bände. 7 glaube ich. Lesealter 14 - 99 würde ich sagen :)
Erst einmal - jetzt wo du keinen KRG Anspruch mehr hast, gehe umgehend zur Arbeitsagentur und melde dich dort (falls du das noch nicht gemacht hast). Du kannst ALG I beantragen (trotz Arbeitsunfähigkeit und trotz weiterbestehen deines Arbeitsverhältnisses).
Sofern du dann bei der AA gemeldet bist, spreche mit deinem zuständigen Arbeitsvermittler oder dem Leistungsteam - die können dich beraten bzgl. Sperrzeit bei Eigenkündigung.
Meiner Meinung nach sollte eine Auktion am besten Abends am Wochenende enden.
Da sind die meisten Leute (auch berufstätige) Online. Gruß
Wenn du richtig in diesen Berufen arbeiten möchtest, dann ja. Ansonsten kannst du immer nur HELFER sein.... Tischlerhelfer, Lackierhelfer.... usw. Darfst dann im Regelfall auch nicht, die gleichen Tätigkeiten ausüben, bekommst weniger Geld und hast generell schlechtere Chancen eingestellt zu werden
Man bekommt in Ausnahmefällen (es müssen viele Kriterien geprüft werden, beispielsweise, ob die Arbeitsmarktsituation in dem Beruf gut ist usw.) eventuell eine Förderung des Führerscheins.
Allerdings benötigt du in jedem Fall eine feste schriftliche Einstellungszusage einer Firma.
Hallo,
Also die Aussage "Die Arge fühlte sich zuständig, zahlte ALG1" kann ja schonmal nicht stimmen. Die ARGE kann nur ALG II zahlen (Hartz IV). ALG I wird nur von der Agentur für Arbeit gezahlt.
Also es ist so: Nach der Aussteuerung kann man ALG I beantragen; trotz der weiteren Arbeitsunfähigkeit. Es werden aber Untersuchungen beim Ärztlichen Dienst der Agentur stattfinden. Die Bewilligung erfordert eine genaue Prüfung unter speziellen Paragraphen.
Man könnte wegen Mobbing umziehen, allerdings müssen diese Beweggründe immer nachgewiesen werden. Und das ist bei Mobbing sehr sehr schwierig (Zeugen, ggf. Gerichtsprozesse, Arztbesuche, Attest vom Arzt).
Das Parken war vielleicht nicht sooo gut, denn im Notfall können durch Falschparker in kleinen Wohnstraßen Feuerwehr, Rettungswagen & Co nicht durchkommen. Aber ich denke mal in diesem Fall hast du eine ziemlich nervige, hypochondrische Nachbarin...
Das sind wirklich einwenig komplizierte Berechnungen (es wirken viele Faktoren mit). Das heisst, ruf einfach bei der Arbeitsagentur an 01801 - 555 111 und vereinbare dort mit denen einen Rückruftermin von der BAB-Stelle
Ist der jetzt noch immer nicht geknackt? Wäre um Antwort dankbar ;)
Französische Bulldogge
.....
Bei jungen Mädchen kann es dauern bis die Periode sich einpendelt und regelmäßig kommt. Musst dir eigentlich keine Sorgen machen. Ansonsten mal einen Frauenarzttermin. Da bekommst du Klarkeit!
LG