Hey,

mir ist klar, dass mir das keiner sicher beantworten kann aber vielleicht liest ja der ein oder andere (Hobby-) Jurist die Frage, der sich mit dem Schulrecht in NRW auskennt und mir weiter helfen kann.

Also…

Ich bin in der 11. Klasse und habe bereits im Oktober eine Ordnungsmaßnahme erhalten, da ich von meiner Stufenleiterin beim Rauchen einer E- Zigarette in einem leeren Klassenraum erwischt wurde. Das Ergebnis der Sitzung war, dass ich einen Eintrag in die Schulakte erhielt und nicht mit auf eine Klassenfahrt durfte.

Nun haben ein Freund von mir und ich bei einem Abschluss an unserer Schule gekellnert. Uns wurde im Vorhinein, ca. 2-3 Wochen zuvor, gesagt, dass wir auch das ein oder andere Glas Reste trinken dürfen. Das haben wir falsch verstanden und haben ungefähr 30 Minuten vor dem Einlass der Gäste zum Sektempfang jeweils ein Glas alkoholisches Getränk zu uns genommen, dass in der Küche herum stand. Dies hat eine andere Schülerin der Stufenleitung gemeldet, diese ließ uns abholen und meinte im Telefonat mit meinem Vater, dass ich Wiederholungstäter sei und es eine Schulkonferenz mit weitreichenden Folgen geben wird.

Nun bin ich besorgt, dass dies eine Entlassung von der Schule bedeuten könnte. Ist das möglich oder gar wahrscheinlich? Des Weiteren stellt sich mir die Frage, wann die Schulkonferenz stattfinden soll da die Sommerferien Ende dieser Woche beginnen. Ist es möglich sie in den Ferien zu halten oder muss ich den ganzen Sommer lang auf den glühenden Kohlen sitzen?