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Kulanzhalber wird der zu viel gezahlte Beitrag zurückerstattet, wenn du die Meldebescheinigung mitschickst und die Beitragsnummer des Zahlenden angibst.
Kulanzhalber wird der zu viel gezahlte Beitrag zurückerstattet, wenn du die Meldebescheinigung mitschickst und die Beitragsnummer des Zahlenden angibst.
Mit einer freundlichen und schriftlichen Mitteilung unter Angabe aller Beitragsnummern und Vorlage der Meldebescheinigung wird vom Beitragsservice eine relativ zügige Reaktion kommen. Bankverbindung mitteilen und auf die Rückerstattung warten.
Ich hab mal gelesen, dass man Handtücher die fusseln mit Essig waschen soll. Der Essig würde die Fusseln binden, ob das auch bei einem Schal funktioniert?!
Scann dein Schreiben ein und schick es vorab per E-Mail.
Oder Fax.
Wenn der Beitragsservice mehr haben möchte, hätte er das in dem Schreiben vermerkt.