Für uns stellt sich folgende Frage:
Wir wohnen in einem 3-Familienhaus und die Abzweige der Entwässerungsleitung unserer Waschmaschinen, sowie zweier Bäder erfolgt über eine gemeinsame Abwasserleitung mit unserem Nachbarn, der ebenfalls Abzweige in diese Abwasserleitung hat. Das Grundstück, indem die Abwasserleitung liegt, ist allerdings Eigentum unseres Nachbarn.
Nun muss diese dringend erneuert werden, da permanent Verstopfungen auftreten und die alten Steinzeugrohre teilweise gebrochen sind.
Unserer Nachbar argumentiert jedoch, dass er sich an den Kosten nicht beteiligen will, da er eigentlich keinen Schaden derzeit hat ( das stimmt, da nur bei uns langsam Wasser in den Keller sickert) und er behauptet, dass unser Hausvorbesitzer (wir haben das Haus vor 16 Jahren gekauft) irgendetwas an der Abwasserleitung fasch gemacht hat.
Ist unser Nachbar verpflichtet, sich zu beteiligen, da es ja auch seine Abwasserleitung ist?
Wenn ja und wir versuchen würden ihn diesbezüglich rechtlich zu zwingen, kann er uns dann im Gegenzug verbieten seine Abwasserleitung weiter mit zu benutzen?
Vielleicht weiß jemand Rat, dann bitte melden.