Mein Sohn ist 27 Jahre alt, macht seine 1. Ausbildung zum Gärtner mit wenig Ausbildungsvergütung und ist deshalb von Sachsen nach Niedersachsen gezogenen . Hatte vorher von ALG 2 bezogen und in einer eigenen Wohnung gewohnt. Jetzt sollen wir als Eltern ( geschieden ) unser Einkommen zwei Jahre rückwirkend offen legen. Ist das so ?