gesetzlich betreut bedeutet nicht automatisch auch arbeitsunfähig!

trotz gesetzllicher Betreuung liegt es in erster Linie an dir, wie es mit dir weitergeht, aber dazu solltest Du mit deinem Betreuer reden, was du allein erledigen kannst, solltest Du auch allein regeln, Aufgabe eines Betreuers ist es, da zu unterstützen, wo du Unterstützung brauchst, dazu gehört auch, dass er ggf. mit dir zusammen nach einer sinnvollen Beschäftigung für dich sucht, die dich fördert und fordert, aber nicht überfordert und von der du vielleicht sogar leben kannst und so wie du Fortschritte machst, kann der Betreuungsumfang auch reduziert werden (oder irgendwann auch aufgehoben werden), idealerweise durch einen gemeinsamen Antrag im Zusammenhang mit dem jährlich fälligen Jahresbericht des Betreuers an das Betreuungsgericht.

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Mal davon ab, dass eine gute rechtliche Betreuerin das nie tun würde (und es auch nicht darf), würde sie dir aber all die Fragen auch stellen, die dir hier auch gestellt wurden; sei einfach in alle Richtungen ehrlich, dann solltet ihr das gemeinsam hinbekommen.

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Eigene Idee

da spielen sicher die anderen Optionen auch noch mit, mit steigendem Gewicht verliert man sein Sättigungsgefühl und der Magen ist ein Muskel, d.h. er "wächst" mit seinen Aufgaben, d.h. es braucht mit der Zeit immer größere Mengen, um das Gefühl eines gut gefüllten Magens zu erreichen und was der Körper erstmal hat, gibt er freiwillig nicht mehr her, auch deshalb ist abnehmen so schwer, solange es einem körperlich gut geht

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