Die Hand vorher in Eiswasser legen. Dann fühlt es sich so an, als wärs ne fremde ;)
Die Alternative dürfte Dir nicht gefallen :P
In meinem Alter könnte jede Narkose die letzte sein, deshalb - lass es!
Sollte eigentlich in Deinem Urteil stehen.
Die Sozialstunden sind anstatt von Haft zu leisten.
Gehst Du nicht hin, wanderst Du ein.
So einfach ist das.
Dein Alter wäre schon interessant, in welche Klasse gehst Du? Wurden Freundinnen von Dir an andere Schulen versetzt, bist Du sitzen geblieben?
Sich selbst zu verletzen ist nie gesund. Das Du nach dem Grund dahinter fragst, dagegen sehr. Beobachte also sehr genau, wann es auftritt, wenn Du Tagebuch führst schreib es da hinein.
Sobald Du Dich traust, sprich mit Deinen Eltern, Lehrern, Trainern....
Rückgrat zeigen.
Als Azubi bist Du in einer viel stärkeren Position als Du denkst, was den Kündigungsschutz angeht. Zur Not hilft die IHK oder wo auch immer Dein Betrieb angesiedelt ist.
Es bei einer passenden Gelegenheit 1:1 offen ansprechen ist aber meist die beste Lösung. Zumindest hat es bei mir geklappt. Denjenigen offen vor allen anderen outen dürfte dagegen die Schaufel zum eigenen Grab sein.
Ich wurde in einer Firma ausgebildet, in der eine andere ihren Ballast - Betriebsräte, Langgediente mit entsprechenden Pensionsansprüchen, Alkoholiker - abgeschoben hat. Auch Frauen meinten mich als Azubi ausnutzen zu können, zum Glück nahm mich ein anderer Betriebsrat unter die Fittiche und ließ mich einen vollwertigen Arbeitsplatz übernehmen.
Auch ich hatte da nix zu lachen, war halt alles noch alte Schule.
Dann wurde mir in rascher Folge eine Schülerin aus Frankreich (quasi Realschülerin, die ein Fachabi Spedition macht) und eine ukrainische Krankenschwester in Umschulung zugewiesen.
Letztere sagte mir dann, das sie die Sprüche einer bestimmten Person nicht mehr ertragen könnte. Und das war wirklich ein Tier von Mann. Ließ sich alles zwischen Tür und Angel klären - als Mann merkt man es ja meistens nicht, bis jemand was sagt. Und er hatte ihr eiskaltes Schweigen bislang wohl als Zustimmung verstanden.
Ein Messer mitzunehmen reicht nicht, wenn du dich nicht einmal in der Öffentlichkeit lautstark gegen die wehren magst. Vor allem könnte es je nach Länge eine Straftat sein, es nur mit sich zu führen. Da erstmal nach dem Waffenrecht in Deinem Bundesland googeln, es gibt erlaubte Abwehrwaffen.
Aber auch da benötigt man zum Einsatz meist ein gewisses Selbstbewusstsein. Hier hilft oft Kampftraining, speziell für Frauen oder auch Kinder. Unter dem Begriff "Schocktechniken" wird Dir beigebracht, wie Du dem Kerl die Tränen in die Augen treibst - Tritt gegens Schienbein - , dann nochmal die E... umdrehst und abhaust, um die Polizei zu rufen.
Und allein dadurch, das Du selber weißt, wie Du es im äußersten Notfall anwendest, verändert sich auch Deine Wirkung auf andere - auf solche halt eher abschreckend.
Aber Finger weg von Messerchen.
Im Zweifel läuft alles auf Disney.
als Beispiel - einfach mal "Rapunzel Trademark" eingeben
https://trademarks.justia.com/779/82/rapunzel-77982791.html
Gar nicht erst auf solche Dreiecksgeschäfte einlassen.
Warum kann er ein Produkt, das du selber auf Amazon kaufen kannst, zu einem günstigeren Preis auf ebay anbieten, wo er durchschnittlich 10% Gebühren zahlt?
Oder zahlst du gerne einen höheren Preis, nur damit es nicht über Amazon läuft? Da wäre ebay wohl die falsche Adresse.
Es wird bei allen Verbrechen von Amts wegen ermittelt.
Ein Verbrechen ist eine Straftat mit einer Mindestfreiheitsstrafe ab einem Jahr.
Bei fahrlässiger Tötung gibt es keine Mindestfreiheitsstrafe, also erstmal nein. Wundert mich selbst ein wenig, der § ist jedenfalls 222.
ABER... da selbst eine fahrlässige Körperverletzung nach § 229 bei Vorliegen eines öffentlichen Interesses verfolgt werden kann, sollte man bei § 222 stets davon ausgehen, das ein solches vorliegt.
Darf man von deinem Nick aufs Alter schließen? Vom Inhalt des Textes her würde ich noch ein paar Jahre abziehen und dich auf 12-14 schätzen, aber gut geschrieben.
Schau doch einfach mal über deinen Familienkreis hinaus - ihr müsst hier keinen Wagenkreis bilden und nur unter euch bleiben.
Jeder hat die "erste Liebe". Aber daraus einen Besitzanspruch abzuleiten? Dann auch noch mit "der gehört ja zu meiner Familie"? Der Sinn ist es, die Gene zu streuen. Der Gedanke, nur in der sehr, sehr großen Familie zu heiraten (du sagst ja selber, ihr seid nicht verwandt) ist der, keinen Feind in sein Zelt zu holen.
Sehe das so wie du. Nach dem Infektionsschutzgesetz hat das Fitnesscenter Anspruch auf Entschädigung vom Staat, nicht aber du als Kunde.
Im Vertrag zwischen dir und dem FC wird Geld gegen Leistung getauscht - die aktuell nicht erbracht werden kann.
In den AGB des FC wird sicherlich stehen, das sie nicht für von ihnen nicht zu verantwortende Ausfälle verantwortlich sind und du trotzdem zahlen musst - trotzdem können sie natürlich nicht doppelt kassieren.
Insofern NICHT zahlen - wenn es schlimm kommt wird das FC insolvent und du siehst dein Geld, selbst wenn am Ende dein Recht bestätigt wird, nicht wieder.
Aber sei drauf gefasst, das zumindest an deinem Wohnort das einzige Gericht in Deutschland sitzt, das eine andere Sicht der Dinge hat - und du blechen musst. Solltest es also zurück legen und erst, wenn alles ausgefochten ist, raushauen.
Recht ist in der BRD sehr biegsam.
Der war schlau und hat sich mit den Datenschutzoptionen auseinandergesetzt.
3-Punkt-Menu, Einstellungen, Account, Datenschutz
Standardmäßig kann jeder, der deine Nummer kennt, sehen, wann du zuletzt online warst. Kommt geil, wenn du deinem Chef erzählst, das du kein WLAN hast, um ihm aus deinem wohlverdienten Urlaub heraus noch paar Daten per Mail zu schicken :D
Kannst du aber auf die Kontakte auf deiner SIM begrenzen.
Und da man meist auch die Nummer der Ehefrau gespeichert hat, setzt man es auf keiner.
“It seems to me that the moment has come when the question of bombing of German cities simply for the sake of increasing the terror, though under other pretexts, should be reviewed. Otherwise we shall come into control of an utterly ruined land"
Winston Churchill, 28.03.1945
sry..
Es gibt Farbfilmaufnahmen von Wilhelm II. vor dem 1. Weltkrieg, brauchte man glaub ich 3 Kameras für.
Also sollten auch astreine Tonaufnahmen möglich gewesen sein.
Das Grammophon und der Schallplattenspieler dürften sich nicht allzusehr unterscheiden, oder? Der einzige Unterschied der Lautsprecher sein, während Tonabnehmer und Medium das selbe sind.
Und wie Schallplatten den Weg ins digitale Zeitalter fanden, ganz ohne all das schöne Knistern, hast du ja vllt selber noch miterlebt.
Zur zweiten Frage : Jede Armee hat eigene Chöre, auch die Bundeswehr. Gerade im 3. Reich kann man davon ausgehen, das die Darsteller ausschließlich Schauspieler und nie Frontsoldaten waren, auch wenn gerne Bilder echter Gefechte eingemixt werden.
Ja, und drückt sie dem Händler auf, dazu wird seine Bewertungs/Erfüllungsquote gesenkt und im Zweifel gleich mal sein Konto gesperrt - also das, wovon er seine Gewinne bei Amazon abbuchen kann. Weiterverkaufen (und im Zweifel betrügen) kann er natürlich noch ne ganze Weile weiter.
Bei einem Neukunden im Motorrollerhandel reichten dafür 3 schlechte Bewertungen in einer Woche. Zum Glück versendete er nur so 50 Roller im Monat.
Also Amazon erstattet dir alles auf Kosten des Händlers, verdient sich dank deiner Beschwerde sogar eine goldene Nase.
Und natürlich wirst du auch gespeichert. Nach 2-3 Leermeldungen gegenüber Händlern, die lange am Markt sind, besinnt sich Amazon dann auch auf seine Pflichten den Händlern gegenüber.
Da es bereits ein anderer zugegeben, bist du fein raus, wirst aber auf ewig im Polizeicomputer gespeichert bleiben - bei mir konnte eine andere Dienststelle 5 Jahre später sehen, das ich mal wegen des Zerschmeißens einer Glasflasche auf KiGaGelände mit 14 befragt wurde.
Es mag da gewisse Fallkonstellationen geben, wo die Aussage des anderen als unglaubwürdig abgetan wird. Wenn du immer wieder mit KfZ anderer erwischt wirst, die dann zugeben, das sie es waren, weil sie ein sauberes Register haben. Fürn Tausender findest du ausreichend Leute, die ihre weiße Weste hergeben.
Vodka wird aus Roggen gebrannt. Erst ab dem 19. Jahrhundert kamen Kartoffeln auf, später noch Melasse. Nur Russland und die Ukraine haben ein Reinheitsgebot, das nur diese Zutaten erlaubt. Es gibt auch Vodkas aus Weintrauben.
Korn darf aus 5 Getreidesorten bestehen, auch aus Roggen. Der einzige Unterschied zwischen einem Roggenvodka und einem Roggenkorn ist die Filtration des Vodkas.
Jeder Korn ist also auch ein ungefilterter Vodka. Aber nur Roggenvodka ist ein gefilterter Korn.
Zum Waffengesetz : Messer in der Wohnung obliegen keiner Einschränkung. Während du also schon beim Durchfahren von Waffenverbotszonen beim Mitführen eines Messers mit (je nach Bundesland) >12cm Klingenlänge rechtlich ein Straftäter bist, hindert dich niemand daran, aus historischem Interesse einen 200cm-Bihänder in der Stube stehen zu haben - oder als Hobbykoch zur Zubereitung deines Sushis eine beidseitig geschärfte Klinge.
Bei Feuerwaffen sieht das Gesetz dann anders aus - hast du keine Erlaubnis, bist du am A...., wenn du sie einsetzst - egal wie gerechtfertigt das aus anderen Gründen sein mag, du kriegst auf jeden Fall einen mit...
Notwehr ist immer ein sehr heißes Eisen.
Es gab vor wenigen Jahren ein Mitglied der Hells Angels, der straffrei ausging, nachdem er einen Polizisten erschoss.
Für ihn sprach seine kriminelle Vergangenheit - er musste damit rechnen, das ihm jemand die Tür aufbricht und ans Leder will.
Gegen die Polizisten, das sie sich nicht zu erkennen gaben und zu dämlich waren, die Tür aufzubekommen.
Auf so Urteil würde ich als Normalbürger allerdings nicht hoffen.
Wir leben in einem Rechtsstaat.
Mit einem erheblichem Ermessensspielraum für die von der Regierung angestellten Richter. Die einen gehen ein Jahr in den Knast, die anderen zehn. Für dieselbe Straftat.