Hallo zusammen,
mir ist gestern ancht ein missgeschick passiert: und zwar wollte ich anch der weihnachtsfeier unseres vereins das fenster (uralt) schließen, dazu muss man mit sanfter gewalt das offenstehende fenster in den rahmen drücken und mit einem hebel verschließen. Jetzt ist gestern mit ein paar schlägen (schon mit ein bißchen kraft aber da wäre eine normale scheibe nie gebrochen) draufgehauen im unteren ereich und das teil ist kaputt gegangen... wie siehtd as aus muss ichd as jetzt selber bezhlen oder besteht die chance dass das über die haftpflicht abgerechnet werden kann?
vielen dank für die hilfe und frohe weihnacheten^^