Um mal ein wenig Sachlichkeit und Ruhe hier herein zu bringen:
In einem Urteil wurde bereits entschieden, dass es nicht erlaubt ist, mehr als 2 Katzen in einem Reihenhaus zu halten. Ansonsten kann es als gewerbsmäßige Zucht gelten und das ist für Nachbarn nicht zumutbar. Ein Züchter wurde aufgefordert seine Katzen abzuschaffen oder 250 000 Euro Ordnungsgeld zu zahlen.
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Der Nachbar darf die Katze von seinem Grundstück verjagen. Er darf sie sogar fangen und vorübergehend einsperren. Dabei darf er aber der Katze nicht unnötige Schmerzen zufügen.
Der Nachbar kann sich aber auch nicht darauf berufen, dass das Herumstreifen zur Wesensart der Katzen gehört und dass ein entstandener Schaden durch die Katzen hinzunehmen ist.
Das Halten eines Haustiers, z. B. einer Katze, ist ein Stück persönliche Freiheit, dass dem Eigentümer eines Grundstücks oder einer Wohnung grundsätzlich nicht versagt werden darf. Die Tierhaltung kann allenfalls in einer Eigentumswohnanlage durch eine Nutzungsreglung in der Gemeinschaftsordnung oder eine Hausordnung geregelt, nicht aber gänzlich verboten werden.
Es kann auch von Katzenhaltern nicht verlangt werden, dass sie ihre Katzen im Haus halten, wenn sie eigentlich Freigänger sind. Als Nachbar muss man Katzen - allerdings maximal zwei Tiere - auf dem eigenen Balkon oder im Garten vorübergehend dulden, weil sie sich von dort auch problemlos verscheuchen lassen.
Harmlose Hausmittel gegen Katzen im Garten können schnell helfen: (eine vergrabene Knoblauchzehe oder Apfelessig) Katzen durchwühlen gerne Gartenbeete. Auch das muss man nicht dulden.
Möglich wäre auch Schäden von Pflanzen oder auch den Aufwand, für die Wiederherstellung des Beetes, dem Nachbarn in Rechnung zu stellen.