Hallo zusammen,

in meinem Arbeitsvertrag steht nicht geregelt, bis wann eine Kündigung eingehen muss. Ich kenne es eigentlich nur so, dass eine Kündigung bis zum 15. eines Monats, oder zum Monatsende eingegangen sein muss.

Text:

"Nach Ablauf der Probezeit gilt für beide Seiten eine Kündigungsfrist von zwei Monaten, wobei das Recht zur außerordentlichen Kündigung unberührt bleibt. Eine fristlose Kündigung gilt im Falle ihrer Unwirksamkeit zugleich als fristgerechte Kündigung zum nächstzulässigen Termin."

Ich gehe jetzt davon aus, dass ich beispielsweise zum 16. eines Monats kündigen kann und dann zum 17. des Folgemonats raus bin.

Liege ist hier richtig, oder gibt der Gesetzgeber in einem solchen Fall vor, dass die Kündigung immer bis zum Monatsende eingegangen sein muss?

Danke!! :-)