Ich hab da mal eine Frage, 

ich beziehe zur Zeit Krankengeld und stehe im Arbeitsverhältnis. Ich orientiere mich aber um, da ich und ein weiterer Kollege gemobbt werden und könnte zum 15.02.2022 eine neue Stelle bei einem neuen Arbeitgeber antreten. Ich müsste zum 15.02. kündigen und meine Ärztin will mich dann noch bis zum 14.02. krankschreiben, wie läuft das dann mit der Endbescheinigung der Krankenkasse, weil die ja immer nur rückwirkend das Krankengeld auszahlt…… meine aktuelle AU läuft noch bis zum 17.01. muss dann auf der folge AU schon „Endbescheinigung" markiert sein oder muss ich dann am 14.02. nochmal hin und eine Endbescheinigung holen? Wenn bei der folge AU am 17.01. schon Endbescheinigung markiert ist, zahlt die KK dann bis zum 14.02. schon aus? 

LG