Sollte es jedem selbst überlassen sein, zu entscheiden, ob er arbeitsunfähig ist und daher Bürgergeld beziehen darf? Ohne sich rechtfertigen zu müssen? Das hat zwar Konsequenzen für die Steuerzahler, aber auch das Selbstbestimmungsgesetz bei Geschlechtsänderungen hat z.B. rechtliche Konsequenzen für die Mehrheit. Warum also mit zweierlei Maß messen?