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Das ist in den Bundesländern unterschiedlich. Jede Schule hat drei bewegliche Ferientage mit denen sie nach Belieben verfahren kann. Bei uns in Brandenburg wurden zwei dieser Feiertage für dieses Schuljahr gleich vom Ministerium festgelegt, vor dem 3. 10. und nach Herrentag. Wehren kann man sich dagegen nicht. Im übrigen machen das auch Kitas so, nicht nur Schulen.