Das ist in den Bundesländern unterschiedlich. Jede Schule hat drei bewegliche Ferientage mit denen sie nach Belieben verfahren kann. Bei uns in Brandenburg wurden zwei dieser Feiertage für dieses Schuljahr gleich vom Ministerium festgelegt, vor dem 3. 10. und nach Herrentag. Wehren kann man sich dagegen nicht. Im übrigen machen das auch Kitas so, nicht nur Schulen.

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Rechtlich gesehen nein. Ich bin auch Lehrer und kläre die Noten lieber im persönlichen Gespräch. Es gibt aber auch Klassen, die nichts dagegen haben, ihre Noten zu hören. Ist ein Schüler dabei, der seine Zensur nicht vorgelesen haben will, bitte ich ihn kurz den Raum zu verlassen. Ich verlese seine Note dann nicht, er hört im Gegenzug aber auch nicht die Noten der anderen.

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Eine ziemlich einfache Methode: Gedicht vielleicht vorher kopieren und vergrößern, einmal laut alles vorlesen. Dann ein Wort (so oft wie es vorkommt) mit Tippex rauslöschen. Gedicht wieder laut vorlesen. So oft wiederholen bis das Gedicht nicht mehr da ist. Der Witz, die Kinder schauen auf die leeren Stellen genauso, als ob die Worte noch da stehen würden. Habe mit meinen Schülern (in Englisch) mal auf diese Weise ein Gedicht zu lernen ausprobiert, sie konnten es 4 Wochen später immer nocht. Ist aber keine Garantie.

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