Ich nehme an, dass oftmals entweder die Behörden die Angehörigen der Behinderten überredet haben, ihr behindertes Familienmitglied (Kind, Jugendliche/r) in die Psychiatrie zu geben. Sonst hätten Städte und Kreis- und Bezirksverwaltungen den Familien helfen müssen; müssen = als Aufgabe der jeweiligen Verwaltung. Wenn man in der 'Hölle von Ückermünde' nun einen Jugendlichen, der blind ist, eingesperrt sieht, fragt ich mich schon, ob nicht auch manche Angehörige den bequemen Weg gewählt und ihr Kind ins Heim abgeschoben haben. In der DDR musst kein blinder Mensch im Heim sein; ohne Förderung. Sprachlos wurden die Behinderten in der 'Hölle von Ückermünde' sicherlich zum großen Teil dadurch, dass sie mit Medikamenten ruhiggestellt wurden. Ergotherapie und gar geschützte Arbeit (heutiger Sprech: Werkstatt für Behinderte) hätte den Insass/innen der Hölle von Ückermünde eine Tagesstruktur gegeben und die Insass/innen wären zweifelsohne in einem menschlichen Umfeld aufgewachsen. Ich nehme an, dass bei vielen der Insass/innen eine Sprachförderung ausgeblieben ist; wurde eben nicht angeboten. Stumme Insass/innen waren pflegeleicht fürs Personal. Leider hat sich aus dem Westen
wohl nur Ernst Klee so intensiv für die Menschenrechte der in den DDR-Psychiatrien entrechteten Behinderten interessiert. Die Diskussionsseite im Internet, die zur 'Hölle von Ückermünde' existiert, da sind nur diejenigen zugange, die wohl von der Stasi in die 'Hölle von Ückermünde' verfrachtet wurden. Aufhorchen lässt, dass diese Stasi-Opfer es nicht schaffen, AUCH derer zu gedenken und denen zu helfen, denen es (auf Grund ihrer intellektuellen Behinderung) nicht möglich ist, sich selber zu vertreten, sich selber zu artikulieren und ihre staatlich verbrieften Rechte selber wahrzunehmen beziehungsweise einzufordern.