Vor 48 Jahren wurde vom Wasserversorger der Hausanschluss gelegt und wie üblich, der Anschluss als Pauschale in Rechnung gestellt. Zwischenzeitlich wechselte der Versorger zweimal. Die Wasseruhr wurde regelmäßig ausgetauscht. Der jetzige Versorger beanstandete nach dem letzten Wechsel der Wasseruhr, dass die Zuleitung bis nach der Wasseruhr nicht ordnungsgemäß befestigt sei und möchte einen Wasserzählerbügel zu Lasten des Grundstückseigners anbringen lassen.