Wir besitzen in einer kleinen Siedlung ein kleines EFH, welches gerade saniert wird. Beim Abstrahlen mit einem Hochdruckreiniger der Fassade nach Fugenentfernung ist das Wasser (weil sehr windig) bis an die Scheiben des Nachbarhauses gekommen. Das Gerüst der Baufirma ist abgeplant, aber durch den Wind ist das Wasser leider doch "rübergeweht". Nun sollen wir die Fensterreinigung durch einen "Profi" übernehmen lassen. Geht es hier nicht um die normale Staub-und Schmutzentstehung bei Bauarbeiten? Es wäre toll, wenn jemand einen § für uns hat, der bestätigt bzw. widerlegt, was von unseren lieben Nachbarn verlangt wird.

Vielen Dank