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Soweit ich weiß, bedeutet "allgemeine Universitätsreife", dass du berechtigt bist zu studieren. Wenn du also das Abitur/die Matura hast, dürfte das kein Problem sein. :)
Falls du einen Lehrberuf hast, muss dir dein Lehrbeauftragter ein Dokument ausstellen, in dem er festlegt, dass du in der Lage bist zu studieren.