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Die Antwort von uwghh ist (sorry!) absoluter Schwachsinn. Richtig ist zwar, dass Hersteller, Händler umnd Verkäufer frei entscheiden können, ob, in welchem Umfang und zu welchen Bedingungen sie Garantie leisten. Diese Garantie hat aber nicht den geringsten Auswirkung auf die gesetzliche Gewährleistung, vor allem hat sie keinen Einfluss auf deren Dauer. Wäre es anders, könnte der Verkäufer im Extremfall eine nur eintägige Garantie geben und müsste ab dem zweiten Tag nach dem Kauf nicht mehr für Mängelfreiheit Gewähr leisten.Der Verkäufer haftet zwei Jahre lang dafür, dass der Kaufgegenstand zum Zeitpunkt des Kaufes mängelfrei war. In den ersten sechs Monaten nach dem Kauf wird fingiert, dass der Mangel beim Verkauf bereits vorhanden war; wenn der Verkäufer diese gesetzliche Vermutung nicht widerlegen kann (Beweislastumkehr!), haftet er. Werden ab Beginn des 7. Monats ab Übergabe des Kaufgegenstands Gewährleistungsansprüche geltend gemacht, muss der Käufer beweisen, dass der Mangel bereits bei der Übergabe bestand.