Guten Tag,

ich bearbeite aktuell einige Fälle aus den Tutorien nach. Hier ist ein Fall dabei, zu welchem es allerdings keine Lösung gibt. Im Fall kommt der Übergang des Besitzes an einem unbebauten Grundstücks auf. Bei einem Notar wird der Vertrag geschlossen und die Auflassung erklärt. Wie geht allerdings der Besitz über? § 854 I oder § 854 II? Wenn ja, warum? Kurze Begründung würde mich freuen. Wann ist die tatsächliche Gewalt über ein Grundstück gegeben? (Abs. 1) Wann ist man in der Lage, die Gewalt über ein Grundstück auszuüben? (Abs. 2)