![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/8_nmmslarge.png?v=1551279448000)
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/13_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Antwort
Zu einem Abschlusszeugnis ist er verpflichtet, nach 7 Jahren Vollzeit genauer gesagt zu einem qualifizierten Arbeitszeugnis. Auf ein Zwischenzeugnis besteht arbeitsrechtlich kein Anspruch, es ist aber üblich.