Ich habe eine Doppelhasuhälfte. Meine wurde später an das vorhandene Haus angebaut. Selbstverständlich gab es einen Entwässerungsplan der vom Tiefbauamt genehmigt word ist. Die Spitzdächer treffen sich in der Mitte und führen auf dem Dach über eine Fläche gemeinsam das Regenwasser über ein Fallroh ab. Das Fallrohr hat mein Bauträger gemacht. Das Fallrohr geht in den Boden und wird bei dem Nachbarn des Hauses was schon da war auf dem Grundstück versickert. Der Nachbar meint nun dass das nicht zulässig ist, da er wohl gelesen hat das man immer auf dem eigenen Grundstück entwässern muss. Aus meiner Sicht ist das Rohr Gemeinschaftseigentum, also eine Entwässerungsgemeinschaft, da ja beide Seiten gemeinsam entwässern. Das die Versickerung bei ihm ist hat wohl das Tiefbauamt so genehmigt. Für mich sieht das alles ok aus.