entweder ihr (du und die anderen mieter) tut euch zusammen und steht das nächste mal komplett bei ihm vor der türe und fordert ihn auf auf den hund acht zu geben oder ihr wendet euch an den vermieter!!! das ordnungsamt ist erst einzuschalten wenn der vermieter mit dem "täter" bzw dessen besitzer gesprochen hat und dies wieder vorkommt. das ordnungsamt ist dann jedoch vom vermieter zu informieren und mit (wenn möglich) bildern zu dokumentieren. den briefkasten heimzusuchen wäre wiederrum eine schweinerei da der vermieter dann ggf die sch... wegmachen muss und nicht der mieter. spreche da aus erfahrung da einer meiner mieter mal sowas ähnliches gebracht hat (und nach der anzeige beim ordnungsamt flog er dann auch aus dem haus und der hund wurde ihm abgenommen. da war aber noch einiges mehr im argen mit der tierhaltung

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.