Die Garantiversprechen sind klassische Werbelügen, da man sie in der Praxis nicht einlösen kann. Ich habe eine solche Geschichte gerade mit Osram durchexerziert, die ja mit Herstellergarantien von 3, 5 und 12 Jahren werben. Fordert man die Garantie ein, möchte Osram den Kaufbeleg und das Leuchtmittel nach Augsburg geschickt bekommen.
Da Kompaktleuchstoffröhren Quecksilber enthalten, macht man sich strafbar, wenn man die Dinger per Post verschickt (siehe Frage "Darf man Energiesparlampen mit der Post verschicken?"). Wer also nicht zufällig in Augsburg wohnt, hat keine Chance, Erstz zu bekommen. Besonders übel finde ich dabei, daß Osram keine Spur von Kulanz zeigt (z.B. Rückgabe über eine andere Osram-Niederlassung oder den Fachhandel).
Ich kann nur raten, die Hersteller mit Reklamationen zu bombardieren und bei Nichteinlösbarkeit der Werbeversprechen die Verbraucherzentrale einzuschalten. Unlautere Werbung ist ja abmahnfähig.