ja, gibt es. bis zu 140 fragen umfasst der Katalog. entscheidend sind aber die Antworten, die in sich widerspruchsfrei beantwortet werden müssen. wir arbeiten derzeit an einem onlineseminar, in dem das alles individuell aufbereitet wird. MfG mpu24

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hallo,

es ist ein ganz normaler vorgang, dass bei der behörde nachgefragt wird.

wenn es darum geht, dass nach einem polizeilichen führungszeugnis gefragt wird, dann wird in berlin von der behörde das führungszeugnis der belegart -A- ausgestellt. dieses führungszeugnis wird das verkehrsdelikt ganz sicher nicht mehr enthalten.

1. nach 5 jahren ist alles sauber

2. Belegart -A- ist ein führungszeugnis das für bewerbungen ausgestellt wird. sofern es sich nur um verkehrsvergehen handelt, sind diese darin nicht enthalten.

wenn es um den eintrag in deiner führerscheinakte beim straßenverkehrsamt geht, dann sind dort alle delikte eingetragen, für die jemand von einem richter verurteilt wurde. das sind auch delikte, die nix mit dem straßenverker zu tun haben.

was nun deine promille fahrt betrifft, ist das ja alles mit der positiven MPU erledigt.

das bedeutet, dass du charakterlich in der lage bist, am straßenverkehr uneingeschrenkt teil zu nehmen. es war eine positive mpu, folglich eine positive bewertung.

hierbei ist es unerheblich, ob das nun 1,7 promille waren oder 3,0 promille waren.

positiv ist positiv und wird dir dadurch nicht negativ auf den fuß fallen.

der eintrag in der führerscheinakte bleibt 10 jahre erhalten und wird dann gelöscht.

die behörde wird aber sicherlich keine negative auskunft geben.

für die bewerbung wünsche ich dir viel glück. es gibt sicherlich schlimmeres im leben als eine alkoholisierte fahrt. insbesondere wenn danach nix weiter gewesen ist.

mfg

mpu24

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