Ich habe eine Frau in Frankreich kennengelernt. Wir beide haben Kinder. Da meine Kinder bei der Mutter leben, kann ich mir nicht vorstellen weit weg zu ziehen. Sie könnte sich dagegen vorstellen, mit ihren Töchtern (8 und 3 Jahre alt) nach Deutschland zu ziehen.

Ich habe jedoch Bedenken wegen des Vaters der Töchter. Sie leben zwar getrennt, jedoch sind sie noch verheiratet und sie haben gemeinsames Sorgerecht. Ich glaube nicht, dass er einem Umzug nach Deutschland zustimmen würde.

Die Frage, ob das Französische Sorgerecht ein Aufenthaltbestimmungsrecht hat wäre also entscheidend, ob es eine Perspektive für uns gibt, jemals zusammen zu leben.

Und bitte, ich frage nach einer Rechsauskunft und nicht nach moralischen Ratschlägen. Danke!