Hallo,
vor einiger Zeit ist meine Mutter verstorben. Mein Vater lebt noch und ich habe eine Schwester. Wir 3 sind die einzigen Erben. Wir haben jetzt vom Amtsgericht einen Brief bekommen, in dem steht dass wir einen kostenpflichtigen Erbschein benötigen, da meine Eltern gemeinsam ein Haus hatten.
1) Den Erbschein kann man anscheinend über einen Notar beantragen oder auch durch einen persönlichen Termin beim Amtsgericht. Ich nehme an, dass das über einen Notar deutlich teurer ist. Weiss jemand etwas dazu?
2)Der Nachlasswert muss im Erbscheinantrag angegeben werden. Im Nachlass ist zum Einen Geld, zum Anderen das Haus. Müssen wir jetzt den Wert des Hauses bestimmen lassen? Wenn ja, wer macht so etwas?
3) Unser Vater wohnt noch in dem Haus. Eigentlich wäre es für meine Schwester und mich völlig OK, wenn wir auf das Erbe am Haus verzichten würden (da wir davon aus gehen, dass wir nach seinem Tod das Haus erben). Aus steuerlichen Gründen (Freibetrag und "Verjährung" des verbrauchten Freibetrags) wäre es aber wahrscheinlich sinnvoller, wir würden zumindest auf dem Papier das Erbe am Haus antreten. Sehe ich das richtig?
Vielen Dank!