Mein Handyvertrag wurde nach 24 Monaten Laufzeit Mitte November 2021 ohne Vorwarnung vom Anbieter auf weitere 12 Monate verlängert, dazu kam eine Verdopplung der monatlichen Mobilfunkkosten. Daraufhin habe ich ihn sofort im November zum nächstmöglichen Zeitpunkt gekündigt.

Mir wurde eine Kündigungsbestätigung erstellt, dass der Vertrag erst am 11.11.2022 beendet ist. Nun ist es mit Inkrafttreten des neuen Telekommunikationsgesetzes vom 01.12.2021 möglich, aus solchen Verträgen bereits mit einer Kündigungsfrist von einem Monat rauszukommen.

Ist es mir möglich, diesen bestehenden Vertrag nun nochmals zu kündigen mit der verkürzten Kündigungsfrist, obwohl er bereits im November 2022 (also vor Inkrafttreten der neuen Bestimmungen) gekündigt wurde? Oder müsste ich in diesem Fall die Kündigung zurücknehmen und nochmals kündigen?

Bin dankbar für Antworten und ggf. Erfahrungen.