Du solltest es auf jeden Fall als Arbeitsunfall melden, sowohl im Betrieb als auch beim Arzt, am besten direkt beim D-Arzt (Orthopädie und Unfallchirurgie).
Egal, welche Beschwerden derzeit bestehen und welche Konsequenzen daraus gezogen werden, so ist der Unfall zumindest aktenkundig geworden, sowohl bei der BG wie auch beim Arbeitgeber.
Eine Arbeitsunfähigkeit, vulgo Krankmeldung, muß ja daraus nicht zwangläufig resultieren. Wenn Du Dich fit genug fühlst und das mit den Arbeitsanforderungen vereinbar ist, kannst Du auf eine AU verzichten oder, bei körperlicher Belastung, vielleicht mit dem Arbeitgeber Schonarbeit vereinbaren.
Gerade bei Arbeitsunfällen bieten AG häufig von sich aus Schonarbeit an, weil jeder Tag AU die Beiträge zur BG beeinflussen kann.
Gute Besserung, M. Rost