Bei einem Gliederzug (also Motrwagen + Anhänger) darf, wegen der durchgehenden (Druckluft-)bremse, der Anhänger das 1,5fache des Motorwagens wiegen.

Beispiel: Motorwagen 16t zGG + Anhänger 24t zGG (16×1,5=24) ergibt 40t.

Dabei gibt es vereinzelt noch Anhänger mit einem zGG von 28t. Diese haben dann in aller Regel eine Höchstgeschwindigkeit bis 60 km/h.

Da jetzt kaum ein passender Motorwagen existiert, werden solche Anhänger nur mit einer Zugmaschine, zumeist Traktor, bewegt. Also im land-u.forstwirtschaftlichen Verkehr.