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Es heißt es soll ein "für den Feuerwehrdienst geeigneter Beruf" sein. Dies schließt ein: - Handwerkliche Berufe - Rettungsassistent - IT-Berufe Die Berufsfeuerwehr Braunschweig z.B. gibt als Einstellungsvoraussetzung an: "Abgeschlossene Berufsausbildung in einem für den Feuerwehrdienst geeigneten Beruf, wie z.B. Betonbauer, Dachdecker, Dreher Elektriker, Maler, Maurer, Mechaniker, Rettungsassistent, Schlosser, Schmied, Schneider, Schuhmacher, Tischler, Werkzeugmacher oder Zimmerer etc...."