Laut StVO gilt ja eine 5m-Regel vom nächsten Schnittpunkt zwei einander kreuzender Fahrbahnränder. Ist das bei solchen Kurven ähnlich oder gilt da wieder etwas anderes? Wäre ein Knöllchen für das obere Fahrzeug, wenn die 5m bis zu dem Schnittpunkt eingehalten werden, gerechtfertigt? Was mich stutzig macht ist ja, dass der Schnittpunkt relativ weit in die Fahrbahn reinragt...
Wie schaut es mit dem Parken in solch einem Kreuzungsbereich aus, siehe Bild (nicht "rechtwinklig", eher recht "kurvig")?
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