Ja, die Edimax 6220 kann  das. Ist für die Tür gedacht, kann aber auch so verwendet werden. Wird mit Batterien betrieben, die 6 Monate halten. Auch NT möglich. Und der Clou: Die SD Karte sitzt in einem abgesetzten Gerät, das mit dem Router verbunden wird. Das kann man getrost so verstecken, dass es der Bösewicht nicht findet. Selbst wenn er die Kamera entfernt, die Bilder bleiben erhalten. Und: Man kann die Bilder über das Netz aulesen und zusätzlich über eine App. Aber eben zusätzlich.

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Ich habe lange Zeit den Duden Korrektor für ca. 20 € mit gutem Erfolg genutzt. Er installiert sich automatisch in Word. Geht aber nur für Windows 7. Wird von Duden für W 10 nicht mehr angeboten mit der Begründung, dass die in Word 2013 ff. eingebaute Korrektur genausogut ist.

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Meines Erachtens nach ist der Kaufvertrag des Parkplatzes unwirksam, auch nachträglich. Denn, obwohl es sich um 2 getrennte Objekte handelt, sind Sie in einem einzigen Mietvertrag vereint. Das ist etwa so, als würden sie aus einer 3 Raum Wohnung plötzlich ein Zimmer verkaufen, obwohl ein Mietvertrag für die ganze Wohnung gilt.
Da jedoch Einkauf nicht den Mietvertrag bricht, weder beim Parkplatz noch bei der Wohnung, sollte sich für sie de facto nichts ändern. Selbst dann, wenn die Wohnung erneut verkauft wird. Allerdings haben Sie im Zweifelsfall keinen Anspruch, auch den Parkplatz zu kaufen.. Denn bei einem Parkplatz gilt nicht, wie bei einem Mietvertrag, ein Vorkaufsrecht des Mieters.

Wenn Sie die Wohnung kaufen, sollten Sie darauf 8., dass der Mietvertrag für Wohnung und Parkplatz weiterbesteht. Ist so eine dämliche Konstruktion, sie müssten dann nämlich ich selbst Mieter in ihrer eigenen Wohnung sein. Das lässt sich möglicherweise mittels eines Rechtsanwaltes organisieren.

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Wenn Sie Ihre persönlichen Dinge öffentlich machen, brauchen Sie sich nicht wundern, wenn die Öffentlichkeit sich daran bedient. Und zu dieser Öffentlichkeit zählt jeder, auch der Vermieter. Außerdem gibt es sowas wie Brandschutz, was den V. dazu verpflicht, fremde Gegenstände zu entfernen. Sie hätten den V. davon informieren sollen, meist wird das dan geduldet.

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Lass es sein. Die arbeiten zwar. Zahlen aber schlecht und spät. bei Problemen mußt Du mit Leuten im Ausland verhandeln.

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Die Zählerstände für Strom, Gas usw. beruhen auf privatrechtlichen Verträgen, die der Mieter mit dem jeweiligen Versorger abgeschlossen hat. Das hat mit dem Vermieter nichts zu tun. Wenn dieser so nett ist und sie abliest und dies durch Unterschrift bestätigt, ist das lediglich eine freundliche Geste.

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So eine einstweilige Verfügung können sie entweder mit dem Gerichtsvollzieher, der Polizei oder mit beiden durchsetzen. Ich empfehle, gehen sie zur Gerichtsvollzieherstelle beim Amtsgericht und besprechen sie das mit den Fachleuten dort.

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Mietminderung und Schadensersatz möglich?

Hallo, Ich habe einen Friseursalon , in der Seit Ende November die Temparaturen im Laden erschreckend kalt sind. Die Heizungen, gehen mal an, aber auch bald wieder aus, so dass sich der Laden nie aufwärmt. Temparaturen waren bislang bei mindestens 11,4 Grad bis höchstens 14,9 Grad . Ihr könnt euch vorstellen , wie unerträglich das ist, bei so einer Kälte zu arbeiten. Aber auch für die Kunden ist das unzumutbar . Haare gewaschen bekommen und dann bei den Temperaturen sitzen ist nicht angenehm. Kundenbeschwerden häufen sich ebenso. Wir haben jeden Kunden unterschreiben lassen, die bestätigt, dass die Tempatatur so ist wie sie ist. Außerdem fotografieren wir stündlich die innentemperatur Anzeige. Wir haben als auch Beweise... Nun meine

  1. Frage, kann ich jetzt schon Miete mindern ? Hatte mal gelesen, dass man nach 7-8 Tagen im gewerbe schon die Miete auf 100% kürzen kann.

2.frage: kann ich Schadensersatz pro Kunden verlangen? Wir haben jedem Kunden 20% Nachlass gegeben um uns auf die Art dafür zu entschuldigen, dass es so kalt ist/war, damit du Kunden mit viel Glück wieder zu uns komme...

Kundenanzahl ca 20 Pro Tag. Kann ich den Nachlass in Form von Schadensersatz von dem Vermieter auch verlangen?

Mietpreis 1700€ zzgl 450 Euro Nebenkosten. Der Vermieter wurde am 30.november , am 3. und 5 Dezember per Einschreiben informiert. Kam nur eine Meldung dass seines Wissens Heizungen funktionieren und sich von den Mietern der Wohnungen die sich über meinem salon befinden keine Beschwerden kamen. Sonst nix...

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Bei der Beantwortung dieser Frage müssen sie in Ihren Mietvertrag sehen. Ein Mietvertrag für Gewerbeimmobilien richtet sich nach dem Zivilrecht, hat mit dem Mietrecht für Mieter überhaupt nichts zu tun. Wenn dort drin steht, dass sie eine Mietminderung durchführen dürfen, dann können sie das auch machen. Meistens steht das jedoch nicht drin. Das gleiche gilt für den Schadenersatz. Sie kommen nicht umhin, mit dem Problem einen Anwalt zu behelligen.

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Es kommt ganz darauf an, für welchen Zweck das Mikrofon verwendet werden soll. Beispielsweise haben hochwertige Studio Kondensatormikrofone logischerweise eine hohe Intendanz. Ein, allerdings sehr uraltes und nicht mehr verwendetes Kohlemikrofon, eine niedrige. Es gibt also, wie auch sonst im Leben, kein gut oder schlecht. So würde man beispielsweise ein Mikrofon mit niedriger Intendanz eher in robuster Umgebung verwenden, die teureren Kondensatormikrofone hingegen im Studio.

Für den alltäglichen Zweck werden normalerweise Elektretmikrofone verwendet, die eine mittlere Intendanz haben. Und die spielen eigentlich immer und überall. Wenn ihr Mikrofon 1200 ohm Intendanz hat, sollten sie prüfen, ob ihr Mikrofonvorverstärker mit dieser Intendanz klarkommt. Sollte er.

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Wenn sie Krankengeld oder andere staatliche Leistungen erhalten haben, müssen sie eine Einkommensteuererklärung abgeben. Das Finanzamt kann und wird sie dazu auffordern. Das kann jedoch Jahre dauern. In Jahren, in denen sie diese Leistungen nicht erhalten haben, liegt es bei Ihnen, ob sie eine abgeben wollen. Es ist aber mitnichten so, wie viele Menschen denken, dass, wer einmal eine Steuererklärung abgegeben hat, dies immer wieder tun muss. Das ist jedes Jahr neu zu entscheiden, siehe oben.

Bei ihren Entfernungskilometer könnte es sich lohnen, eine Steuererklärung abzugeben. Diese können sie bis Ende diesen Jahres noch für die Jahre ab 2010 einreichen. Denken sie daran, wenn sie keine Einkommensteuererklärung abgeben und das Finanzamt fordert sie dann in Jahren doch dazu auf, weil sie etwa Krankengeld erhalten haben, dann zahlen sie saftige Verspätungszinsen.

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Der Vermieter ist dafür verantwortlich, ihnen einen funktionstüchtigen Boden zur Verfügung zu stellen. Das hat er getan, indem er Laminat verlegt hat. Das ist zwar mit ihrem Einverständnis geschehen, nicht aber auf ihre Kosten. Demzufolge ist Eigentümer des Laminast ausschließlich der Vermieter. Da sie bei Einzug keinerlei Erklärung unterschrieben haben, dass das Laminat auf sie als Eigentümer übergeht, hat sich das nicht geändert. Der Vermieter ist für sein Eigentum verantwortlich. Wenn er ihnen sein Eigentum (das Laminat, aber auch die gesamte Wohnung) vermietet, ändert das nichts an den Eigentumsverhältnissen. Die von Ihnen geschilderten Schäden am Laminat sind ganz normale Abnutzungsspuren. Diese muss der Vermieter hinnehmen. Schließlich erhält er dafür als Ausgleich die Miete.

Ich wurde mich an ihrer Stelle auf keinerlei Kompromisse einlassen. Sie würden ja auch nicht, nur weil im Waschbecken ein Fleck ist, der nicht weggeht, das ganze Waschbecken bezahlen wollen. Warten sie die Wohnungsabnahme ab. Unterschreiben sie in keinem Fall das Abnahmeprotokoll, wenn da irgendetwas über Laminat und Kosten für sie drin steht. Dann ist der Vermieter beweispflichtig, dass der Schaden zu ihren Lasten geht.

Der Vermieter kann einen Teil (!) Der Kaution zurückbehalten wenn er meint, dass noch Reparaturkosten anfallen. Den Rest muss er ihnen jedoch auszahlen. Es ist dann gegebenenfalls an Ihnen, für die restliche Kaution zu klagen.

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Sie erhalten am Jahresende beziehungsweise zu Beginn des nächsten Jahres vom Arbeitgeber eine oder mehrere Lohnbescheinigungen. Diese sind relevant für Ihre Steuererklärung. Dabei ist es egal, ob sie alle 3 Arbeitsverhältnisse in einer Lohnsteuerbescheinigung erhalten oder für jedes Beschäftigungsverhältnis eine getrennt. Nur die Lohnsteuerbescheinigungen, die sie erhalten, gelten bei der Einkommensteuererklärung.

Die sollten sich außerdem unbedingt für das 1. Mal an einen Lohnsteuerhilfeverein wenden. Dort erfahren sie genau, was sie steuermindernd ansetzen können. In den folgenden Jahren können sie dieses Wissen dann anwenden.

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Es ist nicht rechtlich vorgeschrieben, ein Übergabeprotokoll zu fertigen. Es erleichtert aber viele Sachen ungemein. Beispielsweise den Nachweis des Zählerstandes. Wenn sie keines haben, müssen sie dem Energieversorger auf andere Weise belegen, wie hoch der Zählerstand war. Etwa durch Zeugen. Wenn sie das nicht können, dann zahlen sie alles das, was zum Zeitpunkt der Ablesung durch den Energieversorger auf dem Zähler steht.

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Sie haben das Bad mit Badewanne vermietet. Das hat sich durch die Modernisierung nicht geändert. Es ist also keine Modernisierungen, sondern lediglich eine Instandhaltung. Der Mieter kann selbstverständlich die Miete während der Modernisierung mindern, sofern folgendes beachtet wurde: es muss eine dauerhafte (!) Und nachweisliche (!) Beeinträchtigung des Wohnwertes erfolgen. Dauerhaft im Sinne der Zeit der Mietminderung. Und, und das scheint in Ihrem Fall die besonders wichtig zu sein, die Mietminderung muss vorher vom Mieter angekündigt worden sein. Er kann also nicht sagen, weil das und das war, mindere ich die Miete. Er muss im Augenblick der Beeinträchtigung des Wohnwertes sofort die Miete mindern, rückwirkend geht nicht.

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Der Vermieter kann sich mit der Auszahlung der Kaution maximal 6 Monate Zeit lassen. Aber auch nur dann, wenn er daran ein berechtigtes Interesse nachweist. D.h., er muss nachweisen, dass Mängel bei der Wohnungsübergabe vorhanden sind, dass noch Nachzahlung aus Betriebskosten zu erwarten sind und Ähnliches. Kann er das nicht nachweisen (!), Muss er die Kaution unverzüglich auszahlen. Unverzüglich heißt, dass die Kaution 14 Tage nach Ende des Mietvertrages auf ihrem Konto sein muss.

Weisen sie ihn bei der Unterschrift zum Übergabeprotokoll der Wohnung darauf hin, dass, wenn keine gravierenden Mängel vorhanden sind, die Kaution innerhalb von 14 Tagen zu überweisen ist. Selbst wenn Mängel vorhanden sind oder eine Betriebskostennachzahlungen zu erwarten, kann er nur den davor voraussichtlich benötigten Betrag zurückhalten. Den Rest muss er auszahlen.

Haben sie 14 Tage später das Geld nicht, schreiben sie einen Brief mit Nachweis des Zugangs, indem sie ihm eine Frist zur Zahlung von 14 Tagen setzen. Teilen sie ihm weiterhin mit, dass sie nach fruchtlosem Verstreichen dieser Frist einen Mahnbescheid erlassen werden. Das müssen sie dann aber auch tun (Mahnung - online.de).

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Ein Trennung von Gewerbemieter Müll muss unbedingt vorhanden sein. Ansonsten lassen sich die unterschiedlichen Kosten nicht zuordnen. Diese Trennung muss jedoch nicht unbedingt in einer separaten Mülltonne bestehen. Es genügt, wenn der Ladeninhaber dem Vermieter nachweist, dass er soundsoviel Kubikmeter auf eigene Kosten entsorgen wirst. Es muss also ein entsprechender Entsorgungsvertrag dem Vermieter vorgelegt werden. Weisen sie den Vermieter daraufhin und teilen sie mit, dass sie so lange das nicht geklärt ist, die Kosten für die Restmüllentsorgung aus der Betriebskostenabrechnung zurückbehalten werden.

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Zunächst einmal: die Untervermietung eines möblierten Zimmers ist eine gewerbliche Untervermietung mit allen ihren Problemen. Beispielsweise müssen sie ein Gewerbe anmelden, Steuern dafür zahlen, eine Steuererklärung machen usw.

Der Vermieter kann und muss sich über die Person des Untermieters im klaren sein. Inwieweit dafür eine Kopie des Personalausweises des Untermieters erforderlich ist, ist nicht unbedingt ersichtlich. Es genügt auch ein ander Nachweis, welche Person dort einzieht.

Eine Untervermietung des Generell zustimmungspflichtig durch den Vermieter. Selbstverständlich kann der Vermieter diese Zustimmung an Bedingungen binden. Üblich ist beispielsweise ein Aufschlag auf die Miete. Er kann auch die Bedingung nennen, dass dafür ein neuer Mietvertrag erforderlich ist. Das sollten sie in keinem Fall tun. Sie sollten darauf bestehen, dass es lediglich eine Ergänzung zum bestehenden Mietvertrag gibt.

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Die Vermietung einer möblierten Wohnung fällt nicht unter das Mietrecht. Demzufolge gibt es dafür auch keinen Mietvertrag. Es gibt nur eine zivilrechtliche Vereinbarung, da diese Vermietung in jedem Fall eine gewerbliche Vermietung ist. Wenn sie gewerblich vermieten, müssen sie diese gewerbliche Vermietung dem Gewerbeamt über anmelden. Ebenso dem Finanzamt gegenüber. Das geschieht am einfachsten, indem sie beim Gewerbeamt ein Gewerbe anmelden. Das kostet aber etwas. Sie erhalten dann vom Finanzamt eine Steuernummer für Selbstständige oder gewerbliche Tätigkeit. Das bedeutet ebenso, dass sie regelmäßig eine Steuererklärung abgeben müssen, in der sie die Einnahmen aus dieser gewerblichen Tätigkeit (Vermietung eines möblierten Zimmers) angeben müssen. Gegen die Einnahmen rechnen sie dann die dafür angefallenen Kosten.

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