Guten Tag,
in fast allen Bundesländern, die die Rauchwarnmelderpflicht eingeführt haben steht in der jeweiligen Bauordnung, daß für die Anschaffung und Installation der Geräte der Eigentümer der Wohnug (bzw. des Hauses) zuständig ist. Für die "Sicherstellung der Betriebsbereitschaft", wie es in den Gesetzestexten meist heißt ist demnach (bis auf wenige Ausnahmen) der Besitzer, also der Mieter verantwortlich. Suchen Sie einfach z.B. über Google nach Landesbauordnung "Ihrem Bundesland" und Rauchmelder, Sie finden dann sicher die betreffende Stelle. Falls Sie bereits Rauchmelder installiert haben, sollten Sie mit Ihrem Vermieter reden und ihn fragen ob er sie evtl. übernimmt, bedenken Sie dabei, daß Rauchwarnmelder nach 10 Jahren erneuert werden müssen. Ebenso sollten Sie klären, wie viele Melder er für Ihre Wohnung vorgesehen hat. Es gibt dann evtl. die Möglichkeit, dass Sie Ihre Melder in Räumen anbringen, die der Vermieter nicht ausstatten möchte (weil sich die meisten Eigentümer aus Kostengründen nach den Mindestanforderungen richten).
Wegen der Wartung sollten Sie auch mit dem Vermieter reden. Selbstverständlich möchte der Eigentümer meist, dass seine Geräte auch fachgerecht gewartet werden, womit ich natürlich nicht sagen möchte, dass Sie, bzw. Ihr Mann das nicht können.
Unter www.vds-home.de finden Sie alles Wissenswerte über die richtige Installation und Wartung von Rauchwarnmeldern nach dem aktuellen Stand der Technik. Dort wird auch erklärt, warum man die Installation und Wartung besser einer geprüften Fachkraft für Rauchwarnmelder überlässt.
Michael Dopf, Sicherheitstechnik-Dopf.de