Eventuell hilft es, wenn du EINSICHT IN DEINE GEBURTSURKUNDE bekommst ?

Dann müsstest du beim Standesamt vorsprechen, Voraussetzung, dein BIOLOGISCHER VATER ist DORT NAMENTLICH ERWÄHNT und du weißt dies mit Sicherheit.

Viel, viel Glück und Kraft wünsche ich dir auf diesem (wenngleich steinigen aber sinnvollen) Weg und Bestreben !!

...zur Antwort

"(...) Auf Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter oder ein anderer Beteiligter am Raub 1. bei der Tat eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug verwendet, 2. in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 2 eine Waffe bei sich führt oder 3. eine andere Person a) bei der Tat körperlich schwer mißhandelt oder b) durch die Tat in die Gefahr des Todes bringt. (3) In minder schweren Fällen der Absätze 1 und 2 ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren."

Heißt im Klartext:

Dies besagt die eindeutige Regelung aus Paragraph 250 Abs. 2 StGB - Strafgesetzbuch!

Es ist eine Höchststrafe von bis zu 15 Jahren und Verhängung der gesetzlichen Nebenfolgen (Sicherungsverwahrung im Falle des Vorliegen strenger Voraussetzungen), möglich! In Anwendung von Jugendstrafrecht können maximal 10 Jahre Freiheitsstrafe ("Jugendstrafe"), vom Gericht im Falle einer Verurteilung, ausgesprochen werden.

Bei allen anderen, "milderen" Tathergängen, ist eine Mindeststrafe von drei bzw. einem Jahr unausweichlich (außer in "minder schweren" Fällen sowie unter Anwendung von Jugendstrafrecht).


Ergebnis Ihrer (fiktiven!) Frage:

Wie hoch die Strafe für den oder die Täter/in letztendlich ausfällt, hängt von der Schwere der Tat/ Schuld, den Umständen, die zur Tat führten, der Persönlichkeit des Täters und seinen etwaigen Vorstrafen und vielen anderen Gesichtspunkten, auch der Reue- und Wiedergutmachungs-Aspekt, ab.

Mit freundlichen Grüßen

...zur Antwort

Nein, Sie können Ihren körperlichen Mechanismus natürlich NICHT unterdrücken, wenn es um die Periode geht. Absurd diese Frage!!

Wie alt sind Sie ??

...zur Antwort

Guten Abend liebe Fragestellerin,

Rechtlich kommt eine Nötigung im Sinne von § 240 StGB in Betracht, die wahrscheinlich mangels Strafbarkeit aufgrund des Sachverhalts nicht weiter verfolgt wird.

Die Nötigung könnte damit begründet werden, dass der Busfahrer Sie zur Nachtzeit genötigt hat, den Bus während der Fahrt zu verlassen, obwohl Sie hierzu nicht beigetragen haben. Das Busunternehmen wird ihm keinen Vorsatz unterstellen, da er in solchen Situationen selbst in einer Stresssituation steht.

Auch muss das Unternehmen Ihren Hund nicht zwingend befördern, es ist eine KANN-, aber nicht MUSS-Möglichkeit, die im Ermessen des Fahrers liegt.

Das Verfahren wegen Nötigung kann für Sie eine Aufklärung schaffen, wird aber wahrscheinlich nicht abgeurteilt.

Grüße aus Mainz von

M D

...zur Antwort

Guten Abend,

es gibt da einen Sonderfall:

Das Aufbringen von Splitt kann eine Maßnahme zur Instandhaltung von Straßen darstellen: Durch die Befahrung von Fahrzeugen mit Gummibereifung wird die Unterlage gewalkt. Durch diese mechanische Beanspruchung wird der gröbere Gesteinskornanteil nach unten gedrückt und wandert im Gegenstrom der Bindemittelanteil samt feinem Kornananteil an die Oberfläche. Dadurch entsteht eine glatte Oberfläche mit geringerer Griffigkeit. Dieser Effekt tritt eher nur bei sehr weichem Bitumen oder bei der Verwendung von Steinkohlenteerpechen auf und ist entsprechend der geringen Verwendung selten. Da der Splitt fast vollständig in die weiche Unterlage eingedrückt wird, bleibt nur wenig als Rollsplitt ungebunden übrig.

MfG aus Mainz!

...zur Antwort

Guten Abend,

Sie fragen, ob die SCHUFA alle über Sie gespeicherten Daten löschen muss, wenn dies verlangt wird. Die SCHUFA sei schließlich ein rechtliches Unternehmen, und dürfe Ihre Daten nur mit Zustimmung speichern, die wohl nicht vorliegt, so Ihre Rechtsauffassung.

Dem ist natürlich nicht so, sonst würden Sie ja mit Ihrem Verlangen ein Präzedenzfall für alle negativ-gespeicherten Personen schaffen. Ich empfehle ganz allgemein, dass Sie (Ihre wohl vorhandenen) Schulden, die zu dieser Frage und dem damit verbundenen Unmut führen, begleichen, wie jeder andere auch!!

Sachlich:

Die Schufa ermittelt die von ihr eingestellten Daten nur teilweise selbst – externe Systeme wie das der ZEK werden mit einbezogen. Im Regelfall liefern Banken und andere Vertragspartner Daten über ihre Kunden an die Schufa. Hierzu ist eine Einwilligung des Kunden erforderlich. Einige Daten beschafft sich die Schufa selbst; zum Beispiel Daten aus öffentlichen Quellen, etwa den Schuldnerverzeichnissen der Amtsgerichte. Ob diese Daten ohne Einwilligung des Betroffenen digitalisiert werden dürfen, gilt als umstritten. Einerseits handelt es sich beim Schuldnerverzeichnis um eine öffentliche Datenbank. Andererseits kritisiert der Datenschutz das Einstellen von Daten eines Gerichtes in eine rein privat betriebene Datenbank und deren Digitalisierung. Der Gesetzgeber hatte eine entsprechende Erlaubnis zugunsten der Auskunfteien aus einem Entwurf der EU-Datenschutzrichtlinie wieder entfernt, so dass man die Digitalisierung dieser Daten als unzulässig ansehen kann. Liegt eine Einwilligung vor, speichert die Schufa neben Name, Geburtsdatum, gegenwärtigen und früheren Anschriften auch Daten über Aufnahme und vertragsgemäße Abwicklung von Geschäftsbeziehungen („Positivmerkmale“) sowie Daten über nichtvertragsgemäßes Verhalten und gerichtliche Vollstreckungsmaßnahmen („Negativmerkmale“).

Im Fall der positiven Erledigung offener Forderungen werden die Daten im Allgemeinen nach drei Jahren, respektive zum Ende des dritten Kalenderjahres nach ihrer Verzeichnung gelöscht - bei nicht titulierten Forderungen bis zu einer Summe von einschließlich 2.000 €, deren Meldung und Erledigung innerhalb von sechs Wochen geschieht, hingegen umgehend. Bei Minderjährigen erfolgt die Löschung direkt nach der Rückzahlung. Dies gilt für Kredite nicht vertragsgemäß abgewickelte Geschäfte titulierte Forderungen Informationen aus Schuldnerverzeichnissen der Amtsgerichte. Daten, die sich auf Giro- und Kreditkartenkonten sowie Handels- und Versandhandelskonten beziehen, werden nach Kontoauflösung gelöscht.

Die SCHUFA darf auf Grundlage des BDSG - Bundesdatenschutzgesetz - aktiv werden. Es ist also rechtlich alles einwandfrei !!

MfG

...zur Antwort

Guten Abend

und vielen Dank für Ihre Frage auf dieser Plattform, die ich gerne allgemein wie folgt beantworten möchte:

Zum türkischen Generalkonsulat müssen Sie zumindest

  • die schriftliche Zusicherung, dass Ihnen die deutsche Staatsbürgerschaft in Aussicht gestellt wurde (Original),
  • Ihren Reisepass und ggf. Personalausweis (alle Dokumente, die Sie vom türkischen Staat erhalten haben und noch besitzen) und
  • 8 geometrische und aktuelle Lichtbilder

mitbringen und diese dem Beamten des Konsuls vorlegen; dass genügt. Bitte achten Sie unbedingt darauf, dass man Ihnen nach dem Einziehen der Dokumente eine Bescheinigung mitgibt, die als "Dokument zur Sicherung der Rechte nach Gesetz Nr. 4112" bezeichnet wird.

Ich gehe davon aus, dass Sie keine Kinder haben?

Viele Grüße aus Mainz!

...zur Antwort

Lieber Fragesteller,

wie in der Artikelbeschreibung weiter unten ersichtlich, gilt hinsichtlich dieser Transaktion folgende Regelung:

"Frist: 1 Monat Widerrufsrecht: Verkäufer trägt die Rücksendekosten

Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 1 Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – auch durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Er¬halt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Leistung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gem. Art. 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gem. § 312 g Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die recht¬zeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an: MCS Mellory GmbH Geschäftsführer: Mathias Jugel Nikolaistrasse 47-51/53 04109 Leipzig Fax +49341 - 2171827 E-Mail: ebay@mellory.com Widerrufsfolgen Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzu¬gewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauch¬nahme der Sache entstandene Verschlechterung müssen Sie keinen Wertersatz leisten. Wert¬ersatz für gezogene Nutzungen müssen sie nur leisten, soweit sie die Ware in einer Art und Weise genutzt haben, die über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinaus¬geht. Unter "Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise" versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Kosten und Gefahr zurückzusenden. Nicht paket¬versandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zah¬lungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Ab¬sendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang. Ende der Widerrufsbelehrung"

Sie können die Ware daher nach Rücksprache mit dem Verkäufer an ihn kostenfrei zurücksenden. --> Vielleicht wird er Ihnen eine Paket-Retourmarke zur Verfügung stellen, oder das Porto auf Ihr Konto anweisen wollen.

Alles Gute, und einen schönen Sonntagabend aus Mainz!

M D

...zur Antwort

Hey, wie kann man denn privat mit dir schreiben? Tipps kann ich dir einige geben, gute Einstellung übrigens. Respekt!! L g

...zur Antwort

Guten Tag!

Wenn Sie dass hier genauer erläutern kann man sich auch ein Bild über die Rechtslage machen. Ihre Angaben sind sehr dürftig.

MfG

...zur Antwort
Anwälte Recht

Angesichts meiner momentanten Situation muss ich mir einfach etwas von der Seele schreiben. Ich bin sauer, sauer auf unser Rechtssystem und kann wahrscheinlich nichts dagegen tun.

Vor einiger Zeit, d.h. so etwa Mai 2013 bekam ich von einem Anwalt in Berlin ein Schreiben in dem mir eine Urheber-Rechtsverletzung vorgeworfen wurde. Obwohl das barer Unsinn ist und ich das auch dem Anwalt mitteilte ließ der nicht nach, sodas ich es für richtig hielt mir ebenfalls einen Anwalt zu nehmen. Schließlich so dachte ich bin ich ja Rechtschutz versichert. Von meiner Rechtschutzversicherung bekam ich kurz drauf mitgeteilt, dass keine Versicherung Fälle von Urheberrechten übernimmt. O.K. dachte ich, ich lebe im Rechtsstaat, bin unschuldig und ein Anwalt wird das schon meistern. Von meinem Provider der mir hätte bestätigen können das zu dieser Zeit und Uhrzeit keine Daten gelaufen sind (war im Okt 2012) schreibt mir das Daten dieser Art unter das Datenschutzgesetz fallen und nach 7 Tg gelöscht werden müssen. Aber ich konnte über den Screenshot meiner Downloads den Nachweis erbringen.

Es gingen ein paar Schreiben zwischen meinem und dem Gegenanwalt hin und her und nach etwa 2 Monaten trat Stillstand ein. Mein Anwalt schickte mir eine Rechnung von ca 200 € für die geleistete Arbeit. Das war zwar ein Stolzer Preis für die paar Schreiben, aber was soll's. Ich Zahlte.

Jetzt nach einem 1/2 Jahr bekomm ich von meinem Anwalt eine weitere Rechnung von ca 300 € . In dem daraufhin stattgefundenen Telef. Gespräch sagte mir mein Anwalt, dass der gegnerische Anwalt ja den Streitwert auf 30000 € festgesetzt hatte (die ursprüngliche Forderung lag zuletzt bei 600€ ) und er nach §§ sowieso ein Recht auf soundso viel Prozent habe und das er mir mit dem Preis noch entgegen gekommen wäre.

(Fürs nichts tun, denn ein Rechtsstreit hat ja nicht stattgefunden und nur weil der Gegner den Streitwert auf den Betrag festgesetzt hat ???)

<<<<<<<<<<<<<<<<<<<< deutsches Recht ? >>>>>>>>>>>>>>

Da der Fall aber noch nicht abgeschlossen ist, (der Gegenanwalt hat sich ja nicht mehr gemeldet) findet die Verjährung erst in 3 Jahren statt und solange kann ich nicht Gegenklagen und dazu hab ich als Rentner auch kein Geld.

Ich würde mich freuen hierzu ein Echo zu bekommen

Karl Heinz

...zum Beitrag

Schwachsinn!

Aktuell könnte ein Rechtsanwalt bei dieser Sachlage und einem Streitwert von 30.000€ folgendes berechnen, wenn Sie nichts anderes vereinbart haben:

Es fallen Anwaltskosten in Höhe von 1.358,86 Euro an.

Ihre Angaben zum anwaltlichen Auftrag

Auftraggeber 1 Person

Streitwert 30.000 Euro

Tätigkeiten des Anwalts:

  • Allgemeine Beratung
  • Betreiben des außergerichtlichen Geschäfts

In der Regel informiert sich der Mandant aber auch vorher über die Kosten!!!!!

...zur Antwort
Anwälte Recht

Angesichts meiner momentanten Situation muss ich mir einfach etwas von der Seele schreiben. Ich bin sauer, sauer auf unser Rechtssystem und kann wahrscheinlich nichts dagegen tun.

Vor einiger Zeit, d.h. so etwa Mai 2013 bekam ich von einem Anwalt in Berlin ein Schreiben in dem mir eine Urheber-Rechtsverletzung vorgeworfen wurde. Obwohl das barer Unsinn ist und ich das auch dem Anwalt mitteilte ließ der nicht nach, sodas ich es für richtig hielt mir ebenfalls einen Anwalt zu nehmen. Schließlich so dachte ich bin ich ja Rechtschutz versichert. Von meiner Rechtschutzversicherung bekam ich kurz drauf mitgeteilt, dass keine Versicherung Fälle von Urheberrechten übernimmt. O.K. dachte ich, ich lebe im Rechtsstaat, bin unschuldig und ein Anwalt wird das schon meistern. Von meinem Provider der mir hätte bestätigen können das zu dieser Zeit und Uhrzeit keine Daten gelaufen sind (war im Okt 2012) schreibt mir das Daten dieser Art unter das Datenschutzgesetz fallen und nach 7 Tg gelöscht werden müssen. Aber ich konnte über den Screenshot meiner Downloads den Nachweis erbringen.

Es gingen ein paar Schreiben zwischen meinem und dem Gegenanwalt hin und her und nach etwa 2 Monaten trat Stillstand ein. Mein Anwalt schickte mir eine Rechnung von ca 200 € für die geleistete Arbeit. Das war zwar ein Stolzer Preis für die paar Schreiben, aber was soll's. Ich Zahlte.

Jetzt nach einem 1/2 Jahr bekomm ich von meinem Anwalt eine weitere Rechnung von ca 300 € . In dem daraufhin stattgefundenen Telef. Gespräch sagte mir mein Anwalt, dass der gegnerische Anwalt ja den Streitwert auf 30000 € festgesetzt hatte (die ursprüngliche Forderung lag zuletzt bei 600€ ) und er nach §§ sowieso ein Recht auf soundso viel Prozent habe und das er mir mit dem Preis noch entgegen gekommen wäre.

(Fürs nichts tun, denn ein Rechtsstreit hat ja nicht stattgefunden und nur weil der Gegner den Streitwert auf den Betrag festgesetzt hat ???)

<<<<<<<<<<<<<<<<<<<< deutsches Recht ? >>>>>>>>>>>>>>

Da der Fall aber noch nicht abgeschlossen ist, (der Gegenanwalt hat sich ja nicht mehr gemeldet) findet die Verjährung erst in 3 Jahren statt und solange kann ich nicht Gegenklagen und dazu hab ich als Rentner auch kein Geld.

Ich würde mich freuen hierzu ein Echo zu bekommen

Karl Heinz

...zum Beitrag

Guten Morgen,

dem Rechtsanwalt ist zuzustimmen. Ihre Aufregung ist umsonst, Sie sind im Gegensatz zu anderen Ratsuchenden noch sehr günstig weggenommen.

Bei einem Gegenstandswert hätte nach RVG bis 31.07.2013 weitaus mehr berechnet werden können.

Im übrigen; wenn Sie im Unrecht sind, Klagen Sie auf negative Feststellung gegen den Abmahn-Anwalt und seine Mandantschaft. Wenn das alles Aussicht auf Erfolg hat und Sie wirklich mittellos sind, steht der Bewilligung von Prozesskostenhilfe doch nichts im Wege, oder!?

MfG

...zur Antwort

Hallo, ich bin seit einigen Wochen nun für eine Mandantin in Zusammenarbeit mit einem Rechtsanwalt hinter dieser Firma her. Würden Sie sich mit mir per Mail austauschen? Dies wäre sehr hinderlich, um auch Schilderungen Dritter zwecks Beweiserleichterung zu erhalten.

Gruß

...zur Antwort

Hallo ihr 2,

ich habe mal recherchiert: Das Konzert bekommt um 19:45 Uhr, ab 19 Uhr ist allerdings Einlass.

Generell gilt: Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen öffentliche Tanzveranstaltungen nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person (i.d.R. die Eltern) oder einer erziehungsbeauftragten Person besuchen.

--> Ausnahmen gelten bei Tanzveranstaltungen, die ein anerkannter Träger der Jugendhilfe veranstaltet oder die der künstlerischen Betätigung oder der Brauchtumspflege dienen. Dann dürfen Kinder bis 22.00 Uhr bleiben, Jugendliche unter 16 Jahren auch bis 24.00 Uhr. IST DIES DER FALL??

In Begleitung Personensorgeberechtigter oder Erziehungsbeauftragter gelten für Kinder und Jugendliche keine zeitlichen Beschränkungen.

Veranstalter und Gewerbetreibende, wie z.B. Diskothekenbetreiber, und deren Personal müssen in Zweifelsfällen das Alter von Gästen überprüfen. Das sollte bestenfalls bereits am Eingang erfolgen. Gleiches gilt für die Überprüfung von Erziehungsbeauftragten.

Sichert euch am Besten ab: ihr lasst euch von einer Person, die mind. schon 18 ist, begleiten, auf die eine sogenannte Einverständniserklärung eurer Eltern ausgestellt ist. Dann sollte nichts schief gehen!!

Gruß aus Mainz

...zur Antwort
Wie gefährlich ist die Todesfalle Xarelto wirklich?

Bin m, 50, wurde im April 2011 am offenen Herzen operiert (Aortenaneurysma, Ersatz durch Rohrprotese bis zur Wurzel, Aortenklappenrekonstruktion aus körpereigenem Material, Vorhofseptumdefekt behoben). Seither ging und geht es mir immer besser. Ich nahm Betablocker (Bisoprolol), ASS100 und abends SImvahexal. Nur: Vor einem Monat 2-3minütige Erblindung auf dem rechten Auge, die aber ebenso schnell wieder verschwand. Ich war beim Hausarzt, Augen-, Herzarzt und Radiologe, keine Auffälligkeit. Trotzdem spricht alles für ein schnell wieder verschwundenes Mikrogerinnsel. Mein Hausarzt rät zum Umsteigen von ASS 100 auf Xarelto. Ich habe kein gutes Bauchgefühl dabei, obwohl ich es schon drei Tage einnehme. Spiegel online und Handelsblatt verweisen auf viele Todesfälle und Bedenken gegenüber der Aussagekraft der Beyer-Studien: Umstrittene BAYER-Arznei Todesfalle XARELTO

„Eines der wichtigsten Produkte der BAYER-Geschichte“ soll der Gerinnungshemmer XARELTO werden. Einen Umsatz von zwei Milliarden Euro peilt der Leverkusener Multi mit dem Medikament an. Entsprechend aggressiv drückt er das Mittel in den Markt. Die Risiken und Nebenwirkungen dieser Profitgier: Allein im Jahr 2012 registrierte das „Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte“ (BfArM) 58 Tote und 750 Meldungen über schwere Nebenwirkungen wie Blutungen nach der Einnahme von XARELTO. Ein alarmierender Befund, auch wenn „ein Kausalzusammenhang im Einzelfall nicht sicher belegt ist“, wie das BfArM betont.

Kurzum: Ich habe Angst, dass die Gefahr, die auch im Beipackzettel steht und sogar bei einem von 100 gegeben ist (für mich sehr hoch!!!), dass Blutungen ins Gehirn durch Xarelto erst enstehen, größer als die Gefahr, trotz ASS100 eine Blutung zu erleiden.

...zum Beitrag

Guten Morgen,

diese Frage ist ein Fall für den Mediziner, aber nicht für uns. Es wäre fatal, Ihnen hier zu etwas zu raten, ganz gleich zu welcher Antwort ich mich entscheiden würde:

Auch aus rechtlichen Erwägungen sollten Sie derartige Fragen hier nicht stellen. Dies grenzt schon an Medizinische Beratung, da die Frage so spezifisch ist, dass wir Sie hier alle nicht kommentieren sollten.

Bitte wenden Sie sich aufgrund des "Skandals" z.B. an das Bundesgesundheitsministerium.

Die Anschrift lautet:

Bundesministerium für Gesundheit (BMG) Kommunikationsstab (Internet und Reden)

Erster Dienstsitz: Rochusstr. 1, 53123 Bonn Zweiter Dienstsitz: Friedrichstraße 108, 10117 Berlin (Mitte)

Telefon: 030 18441-0 (bundesweiter Ortstarif) Fax: 030 18441-4900 E-Mail: info@bmg.bund.de

Verantwortlich: Leiter Kommunikationsstab Christian Albrecht

Ansprechpartnerin: Leiterin Referat Internet und Reden Meike Mader-Luckey

MFG

...zur Antwort

Guten Morgen,

diese Frage können Sie sich nur selbst beantworten: es spielen doch schließlich viele Faktoren eine Rolle, auf die wir keine Antwort geben können.

Solche Dinge sind individuell, was erwarten Sie denn von unserer Community? Dass man Ihnen sagt, wie es schöner aussieht?? Im Endeffekt entscheiden Sie sich doch ohnehin unabhängig von uns, wie Sie es am Schluss handhaben.

Sind Sie eher dick oder dünn, wie laufen Sie eigentlich sonst herum (wäre ein Merkmal dafür, dass es komisch aussehen würde, wenn Sie so noch nie herumgelaufen sind), sind Sie alleine oder unter Gesellschaft, also können Sie gesehen werden etc. pp.

Im Prinzip eine sehr überflüssige Frage !!

MFG

...zur Antwort

Guten Morgen,

ich habe eine Gegenfrage:

hat der Arzt schon eine Diagnose in den Raum stellen können? Oder etwas angedeutet?

Gruß vom Sani

...zur Antwort