Probiere doch mal DBNA oder Tinder aus.

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Geh hin und lass es auf dich zukommen. Wenn du das Gefühl hast, dass du auf eine Frage nicht antworten solltest, weil dich das selbst belasten könnte, dann sag, dass du von deinem Aussageverweigerungsrecht gebrauch machen wirst. Fall aber nicht darauf rein, dass dir ein Polizist sagt: "Wenn Sie kooperieren, dann schauen wir, dass wir was für Sie machen können". Das kann die Polizei nicht.

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Artikel 5 des Nordatlantikvertrages besagt folgendes:

Die Parteien vereinbaren, [dass] ein bewaffneter Angriff gegen eine oder mehrere von ihnen in Europa oder Nordamerika als ein Angriff gegen sie alle angesehen werden wird; sie vereinbaren daher, [dass] im Falle eines solchen bewaffneten Angriffs jede von ihnen in Ausübung des in Artikel 51 der Satzung der Vereinten Nationen anerkannten Rechts der individuellen oder kollektiven Selbstverteidigung der Partei oder den Parteien, die angegriffen werden, Beistand leistet, indem jede von ihnen unverzüglich für sich und im Zusammenwirken mit den anderen Parteien die Maßnahmen, einschließlich der Anwendung von Waffengewalt, trifft, die sie für erforderlich erachtet, um die Sicherheit des nordatlantischen Gebiets wiederherzustellen und zu erhalten.

Quelle: NATO

Innerhalb des Vertrages sind keine Ordnungsmaßnahmen festgeschrieben. Da es auch keine Präzedenz zu so einem Falle gibt, hier meine Einschätzung (ich bin Laie und interessiere mich hobbymäßig für Völkerrecht, d. h. die kann auch absoluter Quatsch sein):

  1. Man wird nach Artikel 9 des Vertrages den NATO-Rat einberufen und über den Vorfall beraten. Dort wird man versuchen, eine Lösung mit dem sich weigernden Land zu finden, um dem angegriffenen Bündnispartner zu helfen.
  2. Sollte sich das Land weiterhin weigern, wird man wirtschaftliche Sanktionen androhen und im schlimmsten Falle auch verhängen.

Was wahrscheinlich nicht passieren wird: Das Land als "Feind" anzuerkennen. Damit würden sich alle Länder, die es angreifen, "strafbar" machen. Die Vereinten Nationen (UN) würden eingreifen. Die sind, wie wir im Russland-Ukraine-Konflikt sehen, jedoch auch nicht wirkungsvoll gegen Mächte wie die USA oder Großbritannien, da sie im UN-Sicherheitsrat ein Veto-Recht haben.

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Es ist deine Entscheidung. Aber ich würde dir empfehlen lieber zu warten, bis du ein Mädchen gefunden hast, das das richtige für dich ist. Mit 14 muss man nun wirklich nicht mehr Erfahrung als vielleicht Selbstbefriedigung haben.

Aber egal was du machst, warten oder treffen: Verhüten!

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Dein Freund ist komplett frei in seiner Berufswahl. Wenn er mit Fliesenleger nicht zufrieden ist, dann soll er doch etwas anderes machen. Es ist so wichtig einen Job zu haben, der einem wirklich Spaß macht!

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Dazu lässt sich im Parteiengesetz folgende Bestimmung finden:

Ein Mitglied kann nur dann aus der Partei ausgeschlossen werden, wenn es vorsätzlich gegen die Satzung oder erheblich gegen Grundsätze oder Ordnung der Partei verstößt und ihr damit schweren Schaden zufügt.

§ 10 Abs. 4 PartG

Das sollte deine Frage beantworten.

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Um Diplom-Jurist zu werden brauchst du deine Hochschulreife und musst Jura/Rechtswissenschaften (bei manchen Universitäten wird es Jura, bei anderen Rechtswissenschaften genannt) studieren und dein erstes Staatsexamen ablegen. Um Volljurist zu werden, musst du auch noch den juristischen Vorbereitungsdienst (Referendariat) leisten und dein zweites Staatsexamen ablegen.

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