Moin liebe Community,
folgende Situation:
Ich habe in Rheinland - Pfalz mein Abitur leider nicht gepackt. Ich wurde nicht zu den Prüfungen zugelassen und habe somit nur den schulischen Teil der Fachhochschulreife. Um die ,,komplette“ Fachhochschulreife zu bekommen, muss ich ein einjähriges Praktikum absolvieren.
Die Sache ist nun die, dass ich schon letztes Jahr (2022) ein Praktikum begonnen habe (neben der Schule) und sogar bis Juni (2023) dort arbeite. Das Praktikum mache ich in einer Anwaltskanzlei. Auf meinem Zeugnis (also der Bescheinigung) steht jedoch, dass ich bis zum April diesen Jahres von der 13. Klasse abgegangen bin und eben das Zeugnis am April diesen Jahres ausgehändigt worden ist. (Eventuell ein Problem?)
Meine Frage lautet nun wie folgt:
Ich würde gerne dieses Wintersemester 2023 anfangen zu studieren (In BaWü oder Hessen) . Jedoch steht auf meinem Zeugnis, dass ich am 20.04.2023 mein Zeugnis bekommen habe und nach der 13. Klasse abgegangen bin. Kann ich das Praktikum welches ich noch derzeit mache, als meinen praktischen Teil anerkennen lassen bzw. Zählen lassen, obwohl das neben meiner Schule war und ich die 13. Klasse besucht habe?
ich hoffe ihr versteht was ich meine und hoffe auf antworten.
dankeschön!