Hallo zusammen,

Seit einem Jahr Parke ich auf der ein und selben Stelle (siehe Bild, schwarzes Fahrzeug).

Nun kam ich nach Hause und es hing ein Zettel an der Stelle sowie in Handschrift geschrieben, „ Eingangsbereich, parken anderswo“.

Als Eingangsbereich der Wohnung ist die Tür hinter dem Mülleimer gemeint.

Ist dies als Parkverbot zu betrachten?

Es handelt sich um ein Mehrfamilienhaus.