1) Wenn sie grün hatte - derzeit fahrlässige Körperverletzung. 2) Wenn nicht: garnicht. Wenn es aber keine weiteren Zeugen gibt, wird da strafrechtlich am Ende des Tages nichts rauskommen. In der jetzigen Situation solltest du allerdings eher an deine Schwester denken. Und wenn sie so schwer verletzt wurde, dann muss der Fahrer ganz schön gepennt haben, sollte deine Schwester wirklich grün gehabt haben...

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HILFE! WIR WURDEN VON FERNSEHER-REPARATURSERVICE SACHS BETROGEN! WER NOCH?

Seit Mitte April ist unser Fernseher kaputt. Das Bild ist ständig zusammen gefallen, ansonsten war alles OK. Da es sich um einen Rückprojektion Fernseher handelt und dieser sehr groß und vor allem schwer ist, konnten wir diesen nicht einfach mal in die Werkstatt bringen. Es gab nur einen Reparaturservice in unserer Gegend, die die Reparatur vor Ort ausführt. Nun gut. Ich rief diese Firma an und wir haben für den gleichen Tag einen Termin vereinbart. Der Techniker hat sich das Gerät angeschaut und bekam von uns Werkzeug, um die Rückwand des Fernsehers aufzuschrauben. Er machte mit seinem Handy noch schnell ein Foto von den Kabeln, damit er, wie er sagt, es schnell wieder einbauen kann. Dann hatte er das defekte Teil ausgebaut uns einen Kostenvoranschlag von 200 Euro angeboten (was er später am Abend telefonisch noch einmal bestätigte) und teilte uns mit, dass er das reparierte Teil am nächsten Tag wieder einsetzen kann. Wir haben 5 Tage gewartet. Auf unsere Anrufe wurden wir ständig vertröstet. Zwischenzeitlich hatten wir die Polizei angerufen. Sie kamen zu uns und sagten, dass momentan kein Betrug vorliegt und wir abwarten sollten. Dann kam endlich der Techniker mit dem ausgebauten Teil und fing an, es wieder einzusetzen. Er steckte das Netzkabel in die Steckdose, zog es wieder raus und sagte, dass er in die Werkstatt müsste, um einen Lötkolben zu holen. Wir haben ihm unseren gegeben und nun hat er gelötet. Nach ca. einer halben Stunde meinte er, dass jetzt eine Sicherung defekt sei und er gleich wieder kommen würde. Die Rückwand des Fernsehers hatte er offen gelassen. Der Techniker kam aber nicht mehr. Nach einer Woche und etlichen Anrufen von uns, kam ein anderer Techniker, der uns die Rückwand angebaut hat. Wir hatten bestimmt zwanzig Mal angerufen, um zu fragen, wann die Reparatur weiter geht. Wir wurden nur vertröstet, dass sie das Teil bestellen müssen.

Lange Rede kurzer Sinn.... Jetzt haben wir Anfang Juni und der Fernseher ist immer noch defekt. Jetzt geht nichts mehr.

Wer hatte mal bei der Firma "Reparaturservice Sachs" seinen Fernseher reparieren lassen und hatte auch Ärger? Was sollen wir jetzt machen? Zwischenzeitlich haben wir erfahren, dass es eine Kette ist. Der Hauptsitz ist wohl in Hamburg.

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Und genau ist daran Betrug?

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Überlegt euch erstmal, ob ihr nicht doch irgendwas bestellt habt. Wenn ihr euch sicher seid, einfach nicht auf das Schreiben dieser Inkassovögel reagieren. Die werden noch ein paar Mal schreiben und immer mehr Drohszenarien auffahren. Einfach abprallen lassen. Tätig werden müsst ihr erst, wenn ihr Post von einem Amsgericht bekommt. Dann ist der Gläubiger nämlich ins Mahnverfahren übergegangen. Es gibt in jedem Bundesland ein Amtsgericht das zentral alle Mahnverfahren bearbeitet. Welches das für dich ist, kannste schnelle ergoogeln. Auf dem Ding steht dann Mahnbescheid drüber und dieser Mahbescheid ist mit einer Rechtsmittelbelehrung versehen. Da steht dann genau drin innerhalb welcher Frist ihr wo Widerspruch einlegen müsst. Legt ihr Widerspruch ein - und das solltet ihr tun, falls die Forderung unberechtigt ist - dann wird der Gläubiger aufgefordert innerhalb einer Frist von 2 Wochen Klage einzureichen. Was bei diesem Betrag eher unwahrscheinlich ist. Lasst ihr die Widerspruchsfrist verstreichen kann der Gläubiger einen Vollstreckungsbescheid beantragen. Hiermit kann er dann vollstrecken. Gg. den Vollstreckungsbescheid könnt innerhalb von 2 Wochen Einspruch einlegen. Legt ihr Einspruch ein, dann geht es direkt vor Gericht. Noch was zu den Inkassokosten. Inkassokosten dürfen nicht höher sein als die Kosten für einen Rechtsanwalt der die Mahnung schickt. Und da erscheinen mir die EUR 42 doch schon etas sehr hoch.

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Beim Thema sexuelle Gewalt ist immer höchste Vorsicht geboten. Man wandert - insb. als Ermittlungsbehörde - immer auf einem sehr schmalen Grad. Ist was dran an der Geschichte, dann muss man mit aller Macht zuschlagen. Ist jedoch nichts dran, werden durch die Ermittlungen die Leben der Betroffenen grundlos zerstört. Deswegen sind z.B. viele Staatsanwälte bei Anzeigen von Vergewaltigungen sehr vorsichtig. Leider werden solche Straftaten sehr häufig in den Raum gestellt, um Personen eins auszuwischen (enttäuschte Liebe, Wut, Ärger). Man muss hier auch ganz klar die Seite des - vermeintlichen - Täters sehen. Sofern nichts dran ist, kann er seinen Job an den Nagel hängen. In der derzeitigen Institution wird er nicht mehr arbeiten wollen. Und andere Arbeitgeber werden ihn bei der Vorgeschichte nicht einstellen. Egal ob die Ermittlungen eingestellt werden oder nicht. Es bleibt immer etwas hängen. Das wird der Mann sein Leben lang nicht mehr los. Von daher ist Vorsicht geboten. Beweise sammeln, Zeugen finden. Vorher lieber die Füße stillhalten.

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Danke euch allen. Die Rente durch das Versorgungswerk ist recht gut und liegt deutlich über dem, was ich mit Riester und der gesetzlichen Rente erhalten würde. Und Riester ist halt so richtig interessant nur, wenn es die staatliche Förderung gibt. Und das Geld was in den Riestervertrag fließen lasse, kann ich anderenorts sinnvoller anlegen.

Werde von daher erstmal die Beitragsfreistellung wählen. Dann ist das bisher eingezahlte jedenfalls nicht verloren ;-)

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Ist es. Die Verjährung beginnt mit Ablauf des Jahres in dem das Ereignis stattgefunden und der Geschädigte Kenntnis von der Person des Schädigers erhalten hat. Damit dürfte die Verjährungsfrist am 1.1.2011 zu laufen begonnen haben. Verjährung sind hier drei Jahre, so dass die Forderung mehr als in Ordnung geht. Einfach zahlen, wenn euch der Betrag nicht zu hoch vorkommt.

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soweit ich das weiß, gibt es eine Liste auf der man sich eintragen lassen kann. Auch haben Richter meistens schon Anwälte im Kopf, die sie zu Pflichtverteidigern bestellen. Gerade Berufsanfänger halten sich mit solchen Mandaten über Wasser. Da macht es meistens in der Tat die Masse. Es kann aber auch eine gute Werbung sein, wenn man für wenig Geld gute Arbeit macht. Denn die meisten Mandanten sieht man - leider - sowieso ständig. Die so oft propagierte Läuterung der Menschen setzt in der Realität fast nie ein. Ein anderer Weg ist, der Angeklagte sucht sich einen Anwalt aus und dieser lässt sich dann zum Pflichtverteidiger bestellen. Das wird meistens auch gemacht, da für den Richter das Risiko geringer ist, dass der Angeklagte mitten im Prozess sagt, er könne mit dem Verteidiger nicht leben. Alles schon passiert.

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da gibt es noch ein ganz anderes Problem. § 14 Heimgesetz untersagt grds. eine Zuwendung an Pflegekräfte oder Pflegeheim. Muss nicht einschlägig sein, kann aber ggfs. zu Komplikationen führen.

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5 %-Punkte über dem Basiszinssatz seit der Stornierung, allerdings p.a.

Was du mit dem Geld hättest machen können ist egal, außer du kannst den Zinsschaden nachweisen. Und das wird hier schwer, da du  nicht beweisen kannst, dass du das Geld tatsächlich angelegt hättest.

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das ist eine schwer zu beantwortende Frage. Zunächst gilt es zwischen Öffentlichem Recht, Strafrecht und Zivilrecht zu unterscheiden. In allen drei Gebieten gibt es wiederum sehr viele Unterpunkte. Zum Zivilrecht bzw. Privatrecht fasst man wiederum die verschiedensten Gesetze zusammen (BGB, Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Umwandlungsrecht, Insolvenzordung). Innerhalb dieser Gesetze gibt es wieder verschiedene Gebiete. So unterscheidet das BGB zB nach allg. und bes. Schuldrecht, Deliktsrecht, Sachenrecht, Familienrecht, Erbrecht usw. Das Schuldrecht wiederum unterscheidet sich in viele andere Unterpunkte (Kaufrecht, Werkvertragsrecht, Mietrecht, Darlehensrecht etc. )Es gibt manigfaltige Fachrichtungen. Dazu kommen noch Bereich, die es in der Arbeitswelt gibt, nicht aber im Studium, so zB das Immobilienrecht, wo sich neben dem Grundstücksrecht, dem Mietrecht auch Baurecht und Zwangsversteigerungsrecht wiederfinden. Deine Frage abschließend zu beantworten ist daher leider nicht möglich.

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ich frage mich was die gläubiger des alteigentümers mit dem eigentumsübergang zu tun haben. die werden wahrscheinlich dingl. gesichert sein, damit wäre es nur für euch ein problem. ganz ehrlich. um hier eine sinnvolle antwort zu geben, müsste man die ganzen verträge durchschauen, genaueres über das verhalten der gläubiger wissen. da kommen auch immer wieder nachfragen. sowas geht nur im persönlichen gespräch. geht zu einem anwalt. nur so kommt hier aus der sache raus. grds. sollte man einerseits die auflassungsvormerkung eintragen lassen. andererseits kann man auch eine bedingte auflassungserklärung abgebgen (bedingung: kaufpreiszahlung). oder man hätte den notar als treuhänder einsetzen können (notar beantragt im namen des verkäufers die eintragung und auflassung zu euren gunsten, sobald der kp auf seinem konto eingegangen ist). du siehst. es gibt viele möglichkeiten. also, ab zum anwalt und helfen lassen.

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Klar darf er das und das auch gut so. In der Zeit wo er umsonst bei dir war, konnte er keine anderen Patienten versorgen und somit kein Geld verdienen. Warum glauben die Leute eigentlich, dass Mediziner alles kostenlos erbringen müssen. Beim Klempner zahlste sogar die An- und Abfahrt, wenn er bei dir was gemacht hat.

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Gehe zum Familienrechtler. Der kann dir was den juristischen Teil angeht gut weiterhelfen. Wer das Haus bekommt oder finanziert ist erstmal egal. Dein Mann dürfte unterhaltspflichtig sein. Die finanzielle Dinge dürften geregelt werden können. Ausserdem gibt es von staatlicher Seite noch Unterstützungsleistungen, die du ggfs. beziehen kannst wie z.B. Wohngeld als Unterstützung zur Mietzahlung.

Was die soziale Isolation angeht: Hast du schon mal daran gedacht dich ehrenamtlich zu engagieren irgendwo - soweit es mit deiner Krankheit möglich ist. Da werden immer helfenden Hände gesucht. Und du kommst unter Leute.

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Sagen wir es mal so: Es kommt stark darauf an, worauf du dich eher einlassen willst.

Jura (hab ich selbst gemacht):

Langes Studium, dann noch Referendariat. Es hängt alles von den beiden Staatsexamen ab. Laufen die Klausuren gut, kriegste ein gutes Examen. Ansonsten haste Pech gehabt. Alle Leistungen während des Studiums sind irrelevant. Daher kann man nur schwer abschätzen, wie das Examen laufen wird. Du solltest nichts auf irgendwelche Gehaltstabellen geben. Mit Jura kann man nur dann wirklich gutes Geld verdienen, wenn man sich zweimal in den Prädikatsbereich bzw. ziemlich nah an diesen Bereich getastet hat in beiden Examen. Und das gelingt gerademal 10-15 % der Absolventen,. Also eine nicht gerade sehr hohe Quote. Dazu kommt das die meisten Kanzleien, die gut bezahlen, noch eine Zusatzqualifikation wie LL.M. oder Doktortitel wünschen. Insg. also ein recht dickes Brett was es da zu bohren gilt. Dazu kommt, dass es - wie auch in Medizin - nur mit viel Disziplin und Lernaufwand wirklich funktioniert. Und es ist bei weitem nicht so wie immer gesagt wird. Jura ist nicht nur auswendiglernen. Will man wirklich gute Noten erreichen, muss man verstehen was da eigentlich passiert. Die Relation von Ausbildungsdauer und zu erbringender Leistung einerseits und andereseits dem möglichen Gehalt ist mehr als ungünstig. Wenn du aber ein starkes Interesse am Rechtssystem hast, dich selbst motivieren und mit Rückschlägen gut umgehen kannst, dann gib Jura eine Chance.

Medizin (macht mein Bruder, gerade im PJ):

Zeitlich sehr forderndes Studium, viel auswendiglernen, insg. langes Studium und lange Ausbildungszeit. Die Frage die sich hier stellt ist, ob du gerne mit Menschen zu tun hast, die auch gerne mal nach Urin, Kot und Schweiß riechen. Ob du Probleme damit hast, verschmutzte Menschen anzufassen, ob du stark geruchsempfindlich bist (Prepkurse, Operationen, eiternde Wunden etc.). Nach dem PJ wartet dann noch die quälende Assistenzarzt-Zeit, die sich auch noch über mehrere Jahre zieht und nochmal viel Arbeit und Einsatz erfordert. DIe Aussage für Mediziner seien die Zukunftsaussichten rosig geht dann doch an der Realtität - jedenfalls in dieser Pauschalität - vorbei. Es kommt stark auf das Fachgebiet an und die Region in der du tätig sein willst. Der Vorteil an Medizin ist, dass es am Ende des Tages bei weitem nicht so stark auf die Abschlussnoten ankommt, wie in Jura.

Allgemein ist zu sagen, dass ich jedem nur raten kann sich bei der Wahl des Studienplatzes nicht danch leiten zu lassen, was gerade gesucht wird. Denn bis man selbst dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht, kann die Welt schon ganz anders aussehen. Und - ich weiß, sehr abgedroschen - wirklich gut kann man nur dann sein, wenn man die jeweilige Studienrichtung nur deswegen studiert, weil man sich dafür interessiert. Nur mit möglichen Verdienstaussichten kann man sich mE nicht motivieren Stoff insich zu hauen, der einen langweilt - etwa weil einen das Teilgebiet nicht reitzt - . Das klappt nur, wenn man sagen kann: Es ist eine Facette von ... . Das muss man eben mal gelernt haben. Vielleicht braucht man es ja nochmal wieder.

Ein rein praktischer Tipp. Schau doch mal auf der Homepage einer Uni in deiner Nähe/an deinem Wohnort, wann Erstsemestervorlesungen Jura/Medizin stattfinden und hör dir das einfach mal an. In Jura ruhig mal Öffentliches Recht oder Zivilrecht nehmen. Das ist nämlich für Erstsemester nicht so spannend wie Strafrecht.

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es gibt keine unangemesssen Geldstrafen. Lies dir mal durch wie ne Geldstrafe gebildet wird und wirst verstehen was ich meine. Im übrigen ist noch nicht ganz klar, was eigentlich deine Frage ist. Willst du etwa das du einfach auf Privatgrundstücken rumhüpfen und alles knipsen kannst, was dir vor die Linse kommt? Am besten noch gewerblich? Fragwürdiges Rechtsverständnis.

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Beauftrage einen Gerichtvollzieher. Der findet da schon ne Möglichkeit. Denke aber auch an die übrigen Möglichkeiten. Sehr wirksam ist die Lohnpfändung. Da kommt das Geld direkt zu dir. Was ihm jedemfalls nicht hilft, ist die Eröffnung eines weiteren Kontos. Das kriegt man auch irgendwann raus und dann wird das eben gepfändet. Aber wie gesagt. Kontopfändungen sind schwierig. Das Hauptproblem ist aber ein anderes. Wenn du schon soweit bist, dass gepfändet werden musst, kannst du dich darauf einstellen, dass am Ende des Tages eh nichts zu holen ist. Überleg dir mal - falls du nicht sicher weißt das der Schuldner Geld/einen Job hat - ob du erstmal einen Teilbetrag beitreiben lassen willst. Das ist kostengünstiger und du kannst vorfühlen, ob was zu holen ist.

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Du erwartest auf die Frage doch hoffentlich keine Antwort? Woher nimmst du die 20%? Warum nicht 5% oder 50%? Diese Verunglimpfung und Vorverurteilung die gerade umsich greift ist fürchterlich. Wieviele Diplomarbeiten/Bachelorarbeiten/Magisterarbeiten  werden abgeschrieben oder von Ghostwritern erstellt? Ist vielleicht die relevantere Frage, da es da um den Studienabschluss geht? 30 %? 50%?

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Eingetragen wird grds. alles. Allerdings erscheinen Verurteilungen im Auszug aus dem BZR, den Arbeitgeber ggfs. vorgelegt haben wollen, erst ab einer Strafe von 91 Tagessätzen oder Freiheitsstrafen von mehr als drei Monaten. Zu unterscheiden hiervon ist das behördliche Führungszeugnis. Hier stehen alle Verurteilungen drinne, ebenso etwaige verwaltungsbehördlichen Entscheidungen (Entzug Waffenschein, Entzug Gewerbeerlaubnis) sowie etwaige gerichtlich Entscheidungen bzgl. Schuldunfähigkeit etc.

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Weise den Lieferanten auf den aufgetretenen Mangel hin und bitte um Nachbesserung/Neulieferung. Grds. kann der Verkäufer wählen. Rührt er sich nicht, so kannst du vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz verlangen (sofern dir ein Schaden entstanden ist). Also: Einfach Einschreiben mit Rückschein und in dem Schreiben auf den Sachmangel hinweisen.

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