Ladegerät ist defekt und liefert die falsche Spannung. Am Besten wegwerfen, kann das Handy beschädigen. Bei eBay gibt es günstig Ersatz.

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Habe heute in dieser Frage den Leiter des örtlichen Ordnungsamtes befragt.

Nach derzeitiger Rechtsprechung ist der Hundebesitzer angehalten, die Hinterlassenschaften seines Vierbeiners "nach Möglichkeit" zu entfernen, d. h. es muss eine der Situation angemessene Methode zur Beseitigung anwendbar sein. Mit anderen Worten, Häufchen oder Haufen kann man angemessen entfernen, so sind diese auch unter Androhung von Bußgeld zu beseitigen.

Urin kann man nicht angemessen entfernen, denn die einzige Möglichkeit die hier verbleibt ist eine Straßenreinigung zu beauftragen.

Also dürfen Hunde überall im öffentlichen Raum pinkeln, wo keine Gefahren entstehen können.

Weder in den LHundG's (Landeshundegesetzen) noch in den OBG's (Ordnungsbehördengesetzen) stehen ausdrückliche Verbote, dass ein Hund dies nicht darf.

Ausnahme: Ein Hund pinkelt gegen Privateigentum (Hausfassade, Zaun, Vorgarten). Hier kann der Eigentümer zivilrechtlich gegen einen vorgehen. Aber auch hier gilt wieder der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und so müsste der Eigentümer vor Gericht versuchen, eine Klage wegen einer professionellen Reinigung durch zu bekommen. Dies wird wohl kaum Aussicht auf Erfolg haben.

Sollte man also von einem Passanten wegen Urinieren des Hundes in der Öffentlichkeit angesprochen werden, so kann man hier beruhigt sein, keine Ordnungsbehörde (zumindest nicht in Deutschland) wird dafür ein Bußgeld verhängen. In Singapur hingegen muss man mit empfindlichen Strafen rechnen, wenn der eigene Vierbeiner das Straßenpflaster oder eine Grünanlage markiert.

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