also ich habe meinen bachelor an der uni hannover im 2fach bachelor germanistik und geschichte (GyGe) bestanden und habe mich danach an der uni paderborn fuer germanistik und geschichte lehramt (HRGe) beworben. alles war auch gut und die zustaendigen meinten, ich koennte meine pruefungsleistungen anrechnen lassen und ich wurde sogar angenommen.

jetzt aber habe ich post bekommen und dort steht, dass ich ein schein vorweisen soll, der zeigt, dass ich "keine pruefung endgültig nicht bestanden habe" dies kann ich aber nicht, weil ich ja meine bachelorpruefung endgültig nicht bestanden habe.

ich habe nun angst, dass ich doch nicht studieren kann, obwohl mir die uni hannover und ja auch die uni paderborn gesagt hatte, dass man bei einem schulrichtungswechsel das studium wiederholen kann. meine frage ist also, ob das ueberhaupt geht und ob ihr mir vll helfen koenntet? ich meine, es muss doch eine rechtsgrundlage geben dafuer???