In Deutschland und den meisten Kantonen der Schweiz ist Karfreitag ein gesetzlicher Feiertag; Ausnahmen bilden die zwei katholischen Kantone Wallis und Tessin.[8] Bis 1859/60 hatte in der Schweiz allerdings an seiner Stelle der Gründonnerstag die Stellung eines „hohen Feiertags“; dessen Ersetzung geht auf eine Anregung des Arztes und Palästinaforschers Titus Tobler zurück.[9][10] Außerdem ist der Karfreitag in Australien, Bermuda, Brasilien, Kanada, den karibischen Ländern, Chile, Kolumbien, Costa Rica, Ecuador, Finnland, Malta, Mexiko, Neuseeland, Osttimor, Peru, den Philippinen, Singapur, Spanien, Schweden, Tschechien, dem Vereinigten Königreich und Venezuela ein gesetzlicher Feiertag.

Da es sich um einen „stillen Tag“ bzw. „stillen Feiertag“ handelt, gelten für den Karfreitag besondere Einschränkungen wie das Tanzverbot.
Es verbietet verschiedene öffentliche Veranstaltungen, etwa sportliche
Veranstaltungen, solche in Räumen mit Schankbetrieb und alle sonstigen
öffentlichen Veranstaltungen zur Unterhaltung, „außer wenn sie der
geistig-seelischen Erhebung oder einem höheren Interesse der Kunst,
Wissenschaft oder Volksbildung dienen und auf den ernsten Charakter des
Tages Rücksicht nehmen.“ Auch Theater und Opern müssen in ihrem
Spielplan den Karfreitag berücksichtigen. In Bremen bleibt die
traditionelle „Osterwiese“, ein Volksfest mit Fahrgeschäften etc., am Karfreitag geschlossen, ebenso in Hamburg der „Frühlingsdom“.

In Österreich, Italien und Luxemburg ist der Karfreitag kein gesetzlicher Feiertag für die Allgemeinheit. Nur für Angehörige der Evangelischen Kirche A. B. in Österreich, der Evangelischen Kirche H. B. in Österreich, der Altkatholischen Kirche Österreichs und der Evangelisch-methodistischen Kirche in Österreich ist der Karfreitag gemäß dem Bundesgesetz über die Feiertagsruhe ein gesetzlicher Feiertag.

Essen darfst du kein Fleisch!!! Und nicht Tanzen oder so!!

LG Magaline2

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.